Neuerungen im IT-Recht
IT-Recht: Das zählt 2007

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Änderungen im IT-Recht

Neuerungen im IT-Recht

Das neue Jahr hat uns nicht nur die Erhöhung der Mehrwertsteuer gebracht: Ob Unternehmer oder Privatanwender, wir müssen uns auch an Neuerungen im IT-Recht gewöhnen. Einige Änderungen für die Zukunft sind erst im Gespräch, rufen aber bereits die ersten Kritiker auf den Plan.

Datenschützer auslagern

Die Neuerungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind seit 1. Januar gültig. Ob Sie dazu verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu stellen, richtet sich nun danach, ob automatisiert oder durch wie viele Mitarbeiter personenbezogene Daten in Ihrer Firma verarbeitet werden. Bei gewerbsmäßiger automatisierter Verarbeitung zum Zweck der Übermittlung gilt die Pflicht für nicht-öffentliche und öffentliche Stellen unabhängig von der Anzahl damit befasster Mitarbeiter. Bei nicht-öffentlichen Stellen muss innerhalb eines Monats ein Datenschutzbeauftragter bestellt sein, wenn mindestens zwanzig Personen etwa mit Kunden- oder Mitarbeiterdaten hantieren (§ 4f Absatz 1 BDSG). Ausgenommen sind nicht-öffentliche Stellen, in denen höchstens neun Personen automatisiert solche Daten verarbeiten.

Das berufsbedingte Zeugnisverweigerungsrecht von Ärzten, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern steht jetzt auch Datenschutzbeauftragten sowie deren Hilfspersonal zu (§ 4f Absatz 4a BDSG), wenn sie Kenntnis von betroffenen Daten erhalten. Soweit das Zeugnisverweigerungsrecht des Datenschutzbeauftragten ausreicht, unterliegen seine Unterlagen einem Beschlagnahmeverbot. Die Änderungen sind insofern wichtig, als nun die betroffenen Berufsgruppen auch externe Datenschutzbeauftragte bestellen können.

Neue Impressumspflichten

Mit dem geplanten Telemediengesetz (TMG) soll vieles einfacher werden, denn es ist geplant, die bisherige Trennung von Tele- und Mediendiensten aufzuheben. § 6 Absatz 1 TMG wird klarstellen, dass die Anbieterkennzeichnung (Impressum) von kommerziellen Anbietern zu beachten ist und private Homepages davon freigestellt sind. Welche Informationspflichten Sie künftig beachten müssen, lesen Sie im Originaltext auf der Heft-CD/DVD (PCP-Code: TMG). Bis Ende 2007 will jedoch die EU-Kommission prüfen, ob weitere Regelungen erforderlich sind.

Darüber hinaus soll das TMG einen besseren Schutz vor Spam erreichen. Werbemails müssen zukünftig leichter erkennbar sein. So darf der werbende Charakter einer Nachricht laut § 6 Absatz 2 TMG weder in Absender- noch in Kopf- oder Betreffzeile verschleiert werden. Wer dagegen verstößt, wird mit einem Bußgeld rechnen müssen.

Bild: Der Aktualitätsdienst des Bundesjustizministeriums informiert über alle neuen Gesetze, Vorschriften und Gesetzesänderungen.

Kein Pardon für Hacker-Tools

Neuerungen im IT-Recht

Wer Hacker-Tools für Sicherheitstests einsetzt, muss in Zukunft vorsichtig sein. Die Bundesregierung plant nämlich einen neuen § 202c des Strafgesetzbuchs. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe belegt, wer Computerprogramme herstellt, anschafft, verkauft oder verbreitet, die sich für das Begehen von Straftaten nach § 202a/b eignen. Betroffen ist hier jede Software, die das Ausspähen und Abfangen von Daten oder rechtswidrige Datenveränderung und Computersabotage sowie deren Vorbereitung ermöglicht.

Dabei kommt es auf die objektive Gefährlichkeit des Programms an, nicht darauf, wozu das Tool tatsächlich benutzt werden soll. Somit sind auch Utilitys betroffen, die zwar für Sicherheitsprüfungen entwickelt wurden, sich aber für Straftaten nutzen lassen. § 202c bedroht damit auch die Existenz von White Hackern, die Netzwerke im Auftrag von Firmen auf Sicherheitslücken testen.

Fachanwälte für IT-Recht

Eine neue Fachanwaltschaft IT-Recht sieht die Fachanwaltsordnung zwar schon seit November 2006 vor. Doch erst 2007 werden erste IT-Fachanwälte ernannt. Diese müssen besondere theoretische Kenntnisse und eine breite Erfahrung auf dem Gebiet des IT-Rechts nachweisen. Die IT-Anwaltssuche finden Sie auf der Homepage des Deutschen Anwaltsvereins.

Bild: Der Deutsche Anwaltsverein bei der Suche nach IT-Fachanwälten.

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