Schäuble widerspricht BGH-Urteil
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschied heute, verdeckte Online-Untersuchungen seien unzulässig (wir berichteten). Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble reagiert nun enttäuscht und fordert die Schaffung einer rechtlichen Grundlage, die es der Polizei erlaubt, in fremden Computern zu schnüffeln.
“Aus ermittlungstaktischen Gründen ist es unerlässlich, dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen können”, begründet der Minister seine Forderung. Wenn eine Rechtsgrundlage geschaffen sei, könnten regelmäßig wichtige weitere Ermittlungsansätze gewonnen werden.
Datenschützer werden alle Wahrscheinlichkeit morgen ebenso empört reagieren. (mk)
Bild: Bundesinnenministerium