Urheberrecht wird in Großbritannien nicht verlängert

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Das Urheberrecht auf Musikaufnahmen wird nun doch nicht verlängert, das berichtet die BBC unter Verweis auf den noch nicht veröffentlichten Gowers-Report. Dies wäre eine Niederlage für die Musikindustrie, die gefordert hatte, die Schutzfrist von 50 auf 95 Jahre zu verlängern.
Solche Forderungen gibt es auch hierzulande. “Bereits heute müssen viele Künstler zusehen, wie ihre frühen Musikaufnahmen den Urheberrechtsschutz verlieren. Sie sollten aber das ganze Leben gerechte Vergütungen aus ihren Musikeinnahmen beziehen können”, forderte Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände bereits im März 2005.
Und so muss beispielsweise Cliff Richard, dessen Karriere 1958 begann, bereits ab 2008 auf einige seiner Rechte verzichten. Die ersten Aufnahmen der Beatles verlieren den Urheberrechtsschutz im Jahr 2013. (bwi)

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