Online-Shopper kennen ihre Rechte nur unzureichend

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In einer Umfrage im Auftrag von Trusted Shops hat das Marktforschungsinstitut ComCult untersucht, inwieweit sich Online-Shopper über ihre Rechte im Klaren sind. Das Ergebnis: die meisten kennen sich nur unzureichend aus. So konnten gerade fünf der 1000 Befragten alle zehn Fragen zur ihren Rechten als Verbraucher beantworten.

Weitestgehend bekannt (91,7 Prozent) ist den Verbrauchern, dass sie die meisten Produkte innerhalb von 14 Tagen zurückschicken können. Allerdings fürchtet fälschlicherweise fast ein Drittel, das Rückgaberecht zu verlieren, wenn die Originalverpackung geöffnet wird. Auch dass die Rücksendekosten in manchen Fällen vom Käufer getragen werden, etwa wenn das Produkt unter 40 Euro kostet, wussten nur 71,2 Prozent der Befragten.

Zwar ist rund 80 Prozent bekannt, dass Shops ein vollständiges Impressum benötigen und eine Mail-Adresse angeben müssen, doch beim Datenschutz überschätzen die meisten ihre Rechte. So glauben 86 Prozent, dass ihre gespeicherten personenbezogenen Daten auf Wunsch sofort gelöscht werden müssen. Das ist allerdings nicht der Fall, da die Shops verpflichtet sind, viele Daten für Bilanz und Finanzamt aufzubewahren.

Daneben lag die Mehrzahl der Verbraucher auch bei anderen Fragen: Dass kein Shop gezwungen ist, verschiedene Zahlungsmethoden anzubieten, wussten nur 46 Prozent. Und dass für Transportschäden stets der Verkäufer haftet und anders lautende AGB unwirksam sind, gar nur 38 Prozent. Immerhin 68 Prozent wussten, dass ein Shop zu jedem Produkt eine Lieferzeit angeben muss, wenn er nicht sofort liefern kann. (dd)

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