Abmahnungen im Web
Juristische Fallstricke
Website durchleuchten
Abmahnungen im Web
Überprüfen Sie Ihre Webseite vor dem Online-Start auf juristische Problemstellen. Die Checkliste zeigt auf, welche Bereiche einer Website juristische Fallstricke bergen können und wie Sie diese entschärfen.
Impressum: Sind alle Pflichtangaben enthalten? Dies können Sie zum Beispiel ganz einfach anhand des Impressums-Assistenten auf Digi-Info.de testen, der Sie Schritt für Schritt zum korrekten Impressum führt.
AGB: Sie müssen grundsätzlich keine AGB verwenden, denn gegenüber Verbrauchern lassen sich sowieso nur wenige der von den gesetzlichen Vorgaben abweichenden Dinge regeln. Bei vertraglichen Beziehungen zu anderen Gewerbetreibenden empfiehlt sich dagegen der Einsatz von AGB. Diese müssen dann jedoch juristisch korrekt sein und sollten individuell auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten werden. Muster finden Sie zum Beispiel bei Janolaw.de.
Preisauszeichnungen: Haben Sie Endkundenpreise nach der Preisabgabenverordnung angegeben, also Preise inklusive Mehrwertsteuer? Ist ein Verweis auf die anfallenden Versandkosten bei jedem einzelnen Artikel vorhanden?
Informationspflichten: Haben Sie deutlich gestaltete Hinweise auf das Widerrufs- beziehungsweise Rückgaberecht von Verbrauchern nach dem Fernabsatzgesetz? Mustertexte mit weiterführenden Informationen für korrekte Belehrungen zum Widerrufs- und Rückgaberecht finden Sie in der Anlage zur Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV).
Website-Optimierung: Verwenden Sie unzulässigerweise fremde Markenbezeichnungen in Ihren Meta-Tags oder auf Ihrer Webseite? Eine Markenrecherche starten Sie über die Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).
E-Mail Marketing: Hat Ihr Newsletter ein Impressum? Gibt es einen Link mit der Möglichkeit zur Abmeldung einzelner Nutzer? Datenschutz: Details zum großen Gebiet des Datenschutzes finden Sie zum Beispiel auf der Website des Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI).
Jugendschutz: Bieten Sie Inhalte für Personen über 18 Jahren an? Sind diese Daten durch ein ausreichendes Alterverifikationssystem (AVS) gesichert? Erfüllen Sie die Anforderungen an eine geschlossene Benutzergruppe? Weitere Informationen finden Sie beispielsweise bei Jugendschutz.net.
Urheberrecht: Fremde Inhalte dürfen nicht ungefragt verwendet werden. Die vorherige Zustimmung des Urhebers ist zwingend erforderlich und im Idealfall schriftlich einzuholen.
Abmahnung – Was nun?
Abmahnungen im Web
Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen und die Abmahnung ins Haus geflattert, dann hilft die folgende Checkliste bei den nun nötigen Schritten.
Eine Abmahnung prüfen Sie zuerst auf inhaltliche Korrektheit, danach entscheiden Sie, wie Sie innerhalb der festgesetzten Frist reagieren. Abmahnberechtigung: Ist der Absender überhaupt abmahnberechtigt, also Konkurrent oder Verbraucherschutzverein?
Inhalt: Stimmt der Vorwurf inhaltlich, liegt der gerügte Verstoß wirklich vor?
Frist: Ist die gesetzte Frist angemessen (im Regelfall ein bis zwei Wochen)?
Streitwert: Steht die Höhe des Streitwerts im Verhältnis zum konkreten Sachverhalt?
Rechtsmissbrauch: Ist die Abmahnung rechtsmissbräuchlich, dient sie also nachweislich nur dem Zweck, Kosten zu schinden? Ist sie gar Teil einer Massenabmahnung?
Datum: Protokollieren Sie das Zustellungsdatum der Abmahnung. Heben Sie das Abmahnschreiben inklusive des Briefumschlags auf. Frist: Die gesetzte Frist müssen Sie unbedingt beachten und reagieren, ansonsten droht ein gerichtliches Verfahren mit weiteren Kosten.
Beratung: Können Sie die Sache nicht außergerichtlich beilegen oder sind sich über die Vorgehensweise nicht sicher, suchen Sie rechtzeitig den Rat eines Anwalts, der auf dem Gebiet des Online-Rechts Erfahrung hat. Geht der Fall erst vor Gericht, wird es deutlich teurer.