Branchenauskunft verliert vor Gericht
Seit 1999 ist die EnBW-Tochter Yello mit der leicht abgewandelten englischen Farbbezeichnung auf dem Strommarkt aktiv, hat sich den Namen jedoch auch für zahlreiche andere Dienstleistungen als Marke schützen lassen, zum Beispiel für das “Bereitstellen von Informationen im Internet”, “Online-Dienste” und “Dienstleistungen einer Datenbank”. Das wurde nun der 2004 gestarteten Branchenauskunft GoYellow zum Verhängnis, denn das Landgericht München untersagte ihr gestern die weitere Verwendung von Firmenbezeichnung, Internetadresse und Firmenlogo. Zudem ordnete das Gericht die Löschung der Firma im Handelsregister an und verpflichtete sie zum Schadensersatz gegenüber Yello. Die Höhe des Schadensersatzes steht noch nicht fest.
Zwischen den Firmenbezeichnungen Yello und GoYellow bestünde Zeichenähnlichkeit und damit Verwechslungsgefahr, begründete das Gericht seine Entscheidung. Zudem habe GoYellow offensichtlich vom Ruf des Stromanbieters profitieren wollen – schon beim ursprünglichen Firmenname googelb habe man auf Rufausbeutung gezielt. Dagegen hatte dann jedoch der Suchmaschinenbetreiber Google geklagt. (dd)