Verbraucherzentrale kritisiert Urheberrechtsentwurf

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Mit Unverständnis reagiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf die Entscheidung der Bundesregierung, die Bagatellklausel im Entwurf zum Zweiten Korb des Urheberrechts zu streichen. “Damit droht eine Kriminalisierung von Jugendlichen auch in Bagatellfällen sowie eine Überlastung der Strafverfolgungsbehörden”, kritisierte vzbv-Vorstand Edda Müller.

Ursprünglich war geplant, das Herunterladen von Inhalten aus dem Internet oder das Kopieren von CDs zu privaten Zwecken in geringer Stückzahl straffrei zu stellen. Nun sei aber zu befürchten, dass Nutzer auch wegen kleinerer Verstöße strafrechtlich belangt werden. “Welche Downloads legal und welche illegal sind, ist für den Verbraucher in den meisten Fällen nicht erkennbar”, betonte Edda Müller.

Der vzbv kritisiert zudem die Pläne der Bundesregierung, Rechteinhabern den Zugriff zu persönlichen Daten von Internetnutzern zu erleichtern und ihnen ein Auskunftsrecht gegenüber Providern einzuräumen. “Wir befürchten, dass in Folge dieses Auskunftsanspruchs auf Eltern jugendlicher Internetnutzer eine Flutwelle von Abmahnungen mit erheblichen Anwaltskosten zukommt”, so Edda Müller. Besonders bedenklich sei dies im Zusammenhang mit Berichten, dass private Internetfahnder im Auftrag von Unternehmen bewusst illegale Inhalte im Internet anbieten, um Nutzer in die Falle zu locken. (dd)

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