Vorsicht vor ungewollten Verträgen und fiesen AGB
Die Abo-Falle

PolitikRecht

Die Masche

Vorsicht vor ungewollten Verträgen und fiesen AGB

Thomas H. staunte nicht schlecht, als er in seinem Briefkasten einen Brief des Inkasso-Unternehmens Media-Finanz fand. 127 Euro sollte er zahlen, da er angeblich ein Jahresabo des Usenet-Providers Centurionet.de abgeschlossen hatte. Allerdings hatte Thomas H. an einem Jahresabo überhaupt kein Interesse ? er hatte nur das 1-Euro-Schnupperangebot des Usenet-Providers ausprobiert und fristgerecht per Webformular auf der Webseite des Anbieters gekündigt. Doch die Kündigung war angeblich nie angekommen. Und so hat er laut Centurionet automatisch ein Jahresabo abgeschlossen.

Kündigung im Daten-Nirwana

Thomas H. ist kein Einzelfall. Seit Monaten mehren sich die Klagen über das Geschäftsgebaren von Usenet-Providern wie Usenext.de, Centurionet.de und Firstload.de. Auf Nachfragen bei den Providern, ob und warum
Kündigungen per Mail ignoriert werden, bekam PC Professionell die lapidare Antwort: Die Kündigungs-
Mails landeten vermutlich im Spamfilter. Wir berichteten
in der Ausgabe 1/06.
Doch der »Datenverlust« geht munter weiter ? so schildern es die unfreiwilligen Kunden in Verbraucherschutzforen und Leserbriefen.

Verbraucherschutz schlägt Alarm
Für Verbraucherschützer sind solche Geschäftsmethoden kein Einzelfall, sondern ein System – die Abo-Falle. Die tatsächliche Opferzahl lässt sich schwer einschätzen. Viele Kunden zahlen, eingeschüchtert durch Mahnungen und Inkasso-Briefe. Doch betrachtet man die Nachfragen in den Beratungsstellen und den Beschwerden in einschlägigen Foren, so Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen, dürfte die Zahl nicht gerade gering sein. Das Erfolgsrezept der Abo-Falle ist altbekannt, funktioniert aber immer wieder: Mit angeblichen Gratis- oder 1-Euro-Angeboten für einen begrenzten Zeitraum gehen die Anbieter auf Kundenfang. Die Versprechungen ähneln sich, unabhängig vom Produkt: Mal gibt es 100 SMS gratis, mal erhält der Anwender 4 Wochen für 1 Euro Zugang zu Usenet-Servern, mal 2 Wochen kostenlos Proben zugesandt. Der Interessent muss nur seine persönlichen Daten und die Bankverbindung auf der Webseite hinterlassen.

Das Kleingedruckte

Vorsicht vor ungewollten Verträgen und fiesen AGB

Der Haken liegt im Kleingedruckten – in den AGB. Dort finden sich, in der Regel vom Kunden ungelesen, jede Menge Einschränkungen zur angebotenen Dienstleistung. So wird beispielsweise im Kleingedruckten erwähnt, dass es sich um einen vierwöchigen Testzugang handelt, dieser muss aber schon nach zwei Wochen gekündigt werden ? sonst wird ein Jahresabo fällig. Oder dass der Kunde, wenn er mehr als 2 GByte aus dem Usenet Daten zieht, automatisch ein Jahresabonnement abschließt. Auch die meisten angeblichen Probenversender kassieren dank Kleingedrucktem mächtig ab: Sie lassen den Anwender in dem Glauben, er bekäme gegen eine Gebühr Proben zugesandt – doch stattdessen wird der Kunde nur in eine Datenbank des Dienstleisters eingetragen – ohne Garantie auf Zusendung der Proben.
Erfahrungsgemäß zahlt der Kunde ohne je eine Probe im Briefkasten zu finden.

Trotz Beschwerdewelle: Abzocke geht weiter
Geschädigte fragen sich: Wie können dubiose Anbieter
immer wieder solche Abo-Fallen mit undurchsichtigen AGB-Klauseln aufstellen? Dazu der auf Internet-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Alexander Schneehain: “Das Gesetz schützt gerade bei der Verwendung von AGB vor so genannten ‘überraschenden Klauseln’. Wenn also auf einer Seite deutlich steht ‘100 SMS gratis’, kann ich nicht über AGB diese 100 SMS kostenpflichtig gestalten. Solch eine Vereinbarung wäre unwirksam, da sie überraschend ist. Das wissen auch die Betreiber, denn mir ist kein Fall bekannt, in denen die einschlägigen Betreiber die Forderungen gerichtlich durchzusetzen versuchen.” Ralf Reichertz vom Verbraucherschutz schlägt in die gleiche Kerbe: “Natürlich müssen die Anbieter verpflichtet werden, beispielsweise auf eine Kündigungspflicht auch in der Schnupperphase, zumindest in der Bestellroutine, leicht erkennbar hinzuweisen – das wird häufig versäumt.”

Der hohe Druck

Vorsicht vor ungewollten Verträgen und fiesen AGB

Beide Experten sind sich einig: Der beste Schutz ist, dass der Verbraucher ein gesundes Misstrauen an den Tag legt. Kaum einer der Geschädigten würde an der Haustür solche Verträge unterschreiben – im Internet sind hingegen die Surfer wesentlich leichtsinniger. Zudem nutzen die dubiosen Anbieter die rechtliche Grauzone: So ist der Verbraucher durchaus verpflichtet, die AGB sorgfältig zu lesen. Die sind meist so gestaltet, dass sie rechtlich wasserdicht, aber für Laien unverständlich sind. Auch kosten solche Jahresabonnements nicht ohne Absicht lediglich um die 100 Euro.

Denn dann lohnt es sich für die Betroffenen nicht, den Gang zum Rechtsanwalt anzutreten.Kombiniert mit der Drohkulisse aus Inkasso-Briefen, Mahnungen und möglichen Gerichtsverfahren knicken viele der Betroffenen ein und zahlen – für eine Dienstleistung, die Kunden nicht wollten.

Abmahnung gegen Berichterstattung
Der Widerstand der Betroffenen regt sich auch im Internet. Forenbeiträge werden geschrieben, private Webseiten zum Thema initiiert. Doch die Betreiber der Abo-Fallen kalkulieren das mit ein – und versuchen mit Abmahnungen und Androhung von Rechtsmitteln die kritischen Stimmen zu unterdrücken. So verlangte Centurionet.de die Löschung kritischer Beiträge auf der beliebten Rechts-Webseite 123recht.net – und die Webseitenbetreiber gaben nach. Aus Haftungsgründen, so die Aussage von 123recht.de gegenüber PC Professionell, wurden alle Beiträge zu Centurionet.de entfernt.

Der Schutz der Anbieter

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Dank Limited-Firma nur begrenztes Risiko
Spätestens wenn Betroffene Anzeige gegen die Betreiber der Abo-Fallen erstatten, wird es für die Betreiber eng. Doch auch das ist kalkuliert. Meist handelt es sich um so genannte Limited-Geschäftsformen, gerne ist der Geschäftssitz nach Wales ausgelagert. Manchmal findet sich die Firmenzentrale sogar in der Wüste, wie bei Firstload.de mit “Firmenzentrale” Verimount FZE LLC in Dubai. Die “Zweigstelle European Service” wird von einem in der Szene bekannten Österreicher betrieben. Dieser hat mit probenexpress.de und simsen.de weitere Abo-Fallen im Netz. Immerhin: Der Betreiber von simsen.de musste nach massiven Protesten der Geprellten die Notbremse ziehen, laut eigenen Aussagen soll nun ein Großteil der unfreiwilligen Kunden entlassen werden. Eine Ausnahme, denn die bei Betreibern immer beliebtere Limited (ltd) kostet nur ein Pfund, der Gründer haftet nicht mit seinem Privatvermögen. Dadurch ist es leicht, die Firma zu schließen, die Webseite zu verkaufen und einfach eine neue Abo-Falle aufzustellen. So tauchen immer wieder die gleichen Namen hinter verschiedenen Abzock-Webseiten auf. Neue Webseite, neue Abo-Falle, neue Einnahme-Quelle. So lange es Menschen gibt, die auf Abofallen hereinfallen.

Ein ausführliches Interview mit Ralf Reichertz von der thüringer Verbraucherzentrale finden Sie im PCpro-Blog.

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