Beanstandete Inhalte in Foren müssen schnell entfernt werden

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Eine Frist von 24 Stunden, die zum Teil auf einen Sonntag fällt, ist nach Ansicht des Amtsgerichts Winsen (Luhe) ausreichend, um von einem Forenbetreiber das Entfernen eines beleidigenden Bildes zu verlangen. Im vorliegenden Fall zeigte dieses das Polizeifoto eines Kriminellen, auf das der Kopf des Klägers montiert war. Am 30. Januar 14:43 wandte er sich deshalb an den Forenbetreiber und verlangte das Entfernen bis 15:00 des Folgetages. Dem kam der Beklagte jedoch nicht nach, da er abwesend war. Nach Meinung des Gerichtes ist dies jedoch unerheblich. Wer ein Forum betreibt, habe “in kurzen regelmäßigen Abständen Kontrollen durchzuführen. Im Zeitalter der schnellen E-Mails war der Beklagte verpflichtet, die von dem Kläger gesetzte Frist einzuhalten”, so die Urteilsbegründung. (dd)

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