Sony BMG hilft beim Kopieren von Musik-CDs

PolitikRechtWorkspaceZubehör

Die Branche macht sich lustig über den schiefgelaufenen Kopierschutz von Sony BMG: Dieser sollte Nutzer vom Raubkopieren abhalten und drei Sicherungskopien für legale User erlauben. Windows-Anwender allerdings haben Probleme, eine einzige Sicherungskopie herzustellen oder die Musik auf ihrem Apple iPod abzuspielen.

Die Songs von CDs, die mit dem von Sony BMG erworbenen Kopierschutz der Firma MediaMaxx versehen sind, lassen sich mit Hilfe von iTunes auf den Musikspieler übertragen – für Apple-User kein Problem; sie können sogar beliebig viele Kopien herstellen, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Windows User können aber weder auf den iPod noch auf eine Sicherungs-CD kopieren.

Grund genug für die Musikfirma, den Nutzern selbst zu erklären, wie man den Schutz übergeht. Der verwendete Kopierschutz nutzt die Auto-Run-Funktion des Windows-Betriebssystems und wird aktiviert wird, sobald eine CD eingelegt wird. Bei Linux- und Macintosh-Usern greift dieser Schutz nicht. Auf Windows-Rechnern könne er durch das Deaktivieren von Auto-Run umgangen werden, hatte ein Student schon im Oktober 2003 demonstriert – und wurde damals deshalb verklagt.

Weil nun immer mehr Windows-Nutzer auch iTunes und den iPod verwenden, häuften sich die Kundenbeschwerden bei Sony BMG – der Konzern reagierte und veröffentlichte die richtige Vorgehensweise zum “Selbst-Rip”. Sony erklärt in dem Text, wie mit Hilfe gängiger Tools die CD gerippt und anschließend auf eine neue Scheibe gebrannt werden kann. Mit dieser “Anleitung zur Raubkopie”, wie es in Weblogs teilweise schon genannt wird, würde der Musikkonzern aber möglicherweise selbst gegen den amerikanischen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verstoßen. Die Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes ist strafbar – auch hierzulande. Die Blogger überlegten schon, ob sie Sony BMG wegen des Gesetzesverstoßes verklagen sollen.

Da nahm der Musikkonzern seine Anleitung vom Netz. Damit nur legale Kopien angefertigt werden können, müssen die Besucher der entsprechenden Seite nun ein Formular ausfüllen, in dem sie angeben, wo sie die CD erworben haben. Der Text, der viel Gelächter erzeugte, wird nun nur noch per E-Mail “kontrolliert” versendet. Andererseits: Wer auf die Anleitung verlinkt hätte, würde sich nach aktueller Gesetzeslage ebenfalls strafbar machen – und wäre möglicherweise von den eifrigen Anwälten der Firma Sony BMG verklagt worden. (mk)

Lesen Sie auch :
Anklicken um die Biografie des Autors zu lesen  Anklicken um die Biografie des Autors zu verbergen