Rettet Internet-Cache-Strohhalm Pädophilem den Hals?

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In Atlanta wurde ein Mann vor einem US-Geschworenengericht aufgrund des Besitzes von 106 Bildern mit kinderpornographischem Inhalt zu 20 Jahren Haft verurteilt. Gemeinsam mit seinen Anwälten versucht der Edward Ray Barton, in der Berufung noch einmal seinen Kopf aus der sprichwörtlichen Schlinge zu ziehen. Das berichten amerikanische Medien.

Dabei gibt der Pädophile unumwunden zu, die Bilder im Internet betrachtet zu haben. Und genau dort liegt sein Ansatzpunkt: Die Betrachtung alleine ist nämlich noch keine Straftat. Einzig der Besitz entsprechenden Materials kann zu einer Verurteilung führen. Die Bilder wiederum wurden auf dem PC des Mannes gefunden. Allerdings, so die Verteidigung, nur im Cache des Browsers. Barton hätte die Inhalte also nicht bewusst gespeichert, sondern dies sei automatisch über die integrierte Funktionalität des Browser geschehen.

Bleibt zu hoffen, dass sich das Gericht nicht umstimmen lässt und damit kein Grundsatzurteil fällt, das es Konsumenten von Kinderpornographie in Zukunft erheblich leichter machen dürfte. Andererseits muss man selbstverständlich auch bedenken, dass Unschuldige, die nur durch Zufall auf einschlägige Seiten geraten sind, durch ein entsprechendes Urteil kriminalisiert werden könnten. (ah)

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