MP3-Downloads in DeutschlandKeine Macht den Großen

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All of MP3

MP3-Downloads in Deutschland

Thomas Melchior, Marketing Manager aus München, ist schon seit Kindesbeinen vom Musikvirus befallen. »Ob zu Hause, im Auto oder in der freien Natur ohne meine tägliche Portion Sound geht bei mir gar nichts«, so sein Motto. Audio-CDs kauft er aber immer seltener ein. Dafür investiert er um so mehr Geld in Musik-Downloads. Das Soundportal seiner Wahl ist All of MP3, ein in Russland ansässiger Service, der Mitte März ins Visier der Moskauer Staatsanwaltschaft geriet. Der Verdacht: Verletzung der Urheberrechte.
Dass die global tätigen Musikriesen Sony BMG, Universal Music, Warner Music Group und Co dies genauso sehen, ficht den Musikliebhaber nicht an: »Solange es keine rechtskräftigen Gerichtsurteile gibt, sehe ich All of MP3 nicht als illegales Angebot. Ich bezahle schließlich für meine Downloads.« Die Bereitschaft, Geld für Musik-Downloads auszugeben, teilt Thomas Melchior mit Millionen anderer deutscher PC-Nutzer.

Robbie Williams:
»Mein Album »Escapology« hat sich bisher fünf Millionen Mal verkauft, jetzt könnt Ihr es Euch gern umsonst holen.«

Illegale Downloads

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Etwa mit Stefan Forster, IT-Fachmann aus München. Er möchte seine Lebensgefährtin mit einem persönlichen Geburtstagsgeschenk überraschen: einer selbst gebrannten Best-of-CD, auf der sich nur Songs befinden, die Verliebte gern als »unser Lied« bezeichnen. Die Auswahl der rund 15 Stücke umfasst ausschließlich Charthits der letzten zwei Dekaden. Da Stefan Forster sich nicht in die Grauzone der File-Sharing-Netze oder umstrittener Web-Shops begeben will, beschließt er, die Lieder bei einem der diversen Online-Musikportale zu erwerben. »Angesichts der permanenten Werbung und Tests in PC-Fachzeitschriften«, so der
IT-Fachmann, »hat sich mir der Gedanke aufgedrängt, dass solche Angebote ideal sind, um Musik stressfrei einzukaufen.« Allerdings muss Stefan bereits bei seinen ersten Besuchen in den diversen Shops erkennen, dass diese alles andere als perfekt sind.
Angefangen bei AOL Musik Downloads, über den iTunes Music Store bis hin zum T-Online-Soundportal Musicload in Deutschland kann der kaufwillige Musikfan sein Geld bei über einem Dutzend legaler Soundportale ausgeben. Von dieser großen Auswahl profitiert der Kunde aber nicht, da letztlich kein einziges Angebot als wirklich optimal bezeichnet werden kann.

Bild:
»Die Musikangebote auf der russischen Webseite allofmp3 sind in Deutschland auf jeden Fall illegal.«

Dr. Hartmut Spiesecke, Sprecher der deutschen Phonoverbände

Digital Rights Management

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Besonders die drei Aspekte Vollständigkeit, Preisgestaltung und Digital Rights Management (DRM) verhindern, dass Musikportale als vollwertige Alternativen zum Fachhandel bzw. zu Online-Shops à la Amazon angesehen werden können.
»Der eine Shop ist günstig, beim anderen ist die Auswahl groß und am dritten gefällt mir, dass auch ungeschützte MP3-Dateien im Angebot sind«, so das Fazit. Von der wünschenswerten Ideallösung, einem Vorrat von Millionen DRM-freier Titel, die zu günstigen Preisen offeriert werden, sind aber sämtliche von der Musikindustrie geförderten Modelle noch sehr, sehr weit entfernt.
Im Gegensatz dazu stellt sich für Musikliebhaber das Angebot von All of MP3 wie das Schlaraffenland dar. Und das liegt beileibe nicht an der Vielfalt. Mit rund 350 000 Songs ist die Auswahl deutlich kleiner als etwa im Apple iTunes Music Store oder bei Media Online Musikdownloads. Apple bietet über 800 000 Titel zum Kauf an, Media Online offeriert mehr als 700 000 Songs. Weit wichtiger ist die Tatsache, dass All of MP3 Songs ohne den lästigen Schutzmechanismus zum Schnäppchenpreis von zwei US-Cent pro MByte verkauft und zudem auf das so genannte Online Encoding setzt.

Bild: Gerd Gebhard, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände »Der Absatz von CDs und DVDs lag in der Weihnachtszeit bei mehr als 40 Millionen Stück und damit deutlich über Vorjahresniveau.«

Variable Qualität

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Im Klartext bedeutet dies: Erworbene Songs unterliegen keinerlei Einschränkungen. Der Käufer kann die Dateien beliebig oft abspielen, in andere Formate konvertieren, auf CD brennen und auf portable MP3-Player überspielen. Das einfache, auf der Größe der Dateien basierende Preismodell sorgt für Transparenz. Und dank Online Encoding überzeugt All of MP3 selbst Musikfans mit dem absoluten Gehör. Hintergrund: Auf den Servern des russischen Portals finden sich abgesehen von Songs, die in der Anfangsphase in das Portfolio aufgenommen wurden keinerlei komprimierte Musikdateien. Die Audio-CDs werden erst on demand in eines der verschiedenen PC-kompatiblen Dateiformate konvertiert. Hat sich der Käufer für einen Song oder ein komplettes Album entschieden, legt er Dateiformat und Qualität selbst fest. Zur Auswahl stehen unter anderem die verlustbehafteten Dateiformate MP3, WMA, OGG und AAC. Die Bitrate kann abhängig vom gewählten Format bis zu 384 kBit/s betragen.

Bild: Steve Balmer. Microsoft-Chef »Was ist das gängigste Musikformat auf dem iPod? Gestohlen.«

192 kBit/s – 128 kBit/s

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Zum Vergleich: Die von deutschen Musikportalen offerierten Songs sind mit einer maximalen Bitrate von 192 kBit/s codiert, ein Großteil der Online-Händler verkauft sogar qualitativ schlechtere, mit 128 kBit/s codierte Dateien. Dazu gehören AOL, Musicload, MSN Music Shop und Tiscali Music.
Audiophile PC-Nutzer, die bei der Qualität keinerlei Kompromisse eingehen möchten, können Songs sogar in einem der verlustfreien Musikformate WAV, WMA 9 Lossless und FLAC einkaufen. Die Qualität dieser Dateien ist nicht von der Original-CD zu unterscheiden. Da All of MP3 aber nach Downloadvolumen abrechnet, muss der Käufer für die qualitativ hochwertigen Songs entsprechend mehr bezahlen.
Bereits auf den ersten Blick erkennt der potenzielle Kunde deutscher Musikportale, dass das zum Download angebotene Repertoire nur einen Bruchteil der tatsächlich veröffentlichten Musikstücke abdeckt. Dies führt dazu, dass der Musikfan bei der Suche nach bestimmten Titeln mehrere Sound-Stores abklappern muss. Ist ein Anwender etwa auf der Suche nach dem aktuellen Album von Marius Müller-Westernhagen, muss er bei AOL oder Musicload einkaufen. Die anderen Portale führen diese Scheibe nicht. In der Praxis entpuppt sich dies als ungemein störend, da sich der Nutzer bei mehreren Portalen anmelden, teils spezielle Software installieren und zudem noch verschiedene Bezahlvarianten verwalten muss. Aber auch die unterschiedliche Preisgestaltung der diversen Shops führt dazu, dass der kaufwillige Nutzer mehrere Soundportale besuchen und die Preise vergleichen muss.

Bild: Ingo Vogelmann, Gründer der Bewegung für Musikkultur Savemusic »Solange die Gehälter und Gratifikationen noch fliessen, bedient man sich der Scheuklappen und schiebt alles auf die bösen Filesharer oder ein mangelndes Bewusstsein der jungen Leute. «

Geistiges Eigentum

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Wer bereit ist, Geld für Musikdateien auszugeben, erwartet, dass diese deutlich günstiger sind als die entsprechenden Audio-CDs. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn es um Einzelsongs geht. Beispielsweise verkauft der Fachhandel nahezu jede Maxi-CD für 6,99 Euro. Musik-Liebhaber, die auf zusätzliche Versionen des Titeltra
cks verzichten können, laden nur den Hauptsong herunter und bezahlen je nach Portal zwischen 99 Cent und 1,59 Euro. So kostet etwa der Yvonne-Catterfeld-Song »Glaub an mich« im iTunes Music Store 99 Cent, Sony Connect will 1,29 Euro haben, AOL verlangt 1,49 Euro, und Musicload verkauft die Datei sogar für 1,59 Euro.
Noch teurer wird es, wenn die Online-Händler Alben aus lizenzrechtlichen Gründen nicht im Paket verkaufen dürfen. In solchen Fällen setzt sich der Verkaufspreis aus der Summe der einzelnen Songs zusammen, was im Extremfall ganz schön teuer werden kann. Das bei Amazon für 17,99 Euro angebotene Peter-Maffay-Album »Laut & Leise« ist bei Sony Connect für 25,02 Euro zu haben. Media Online und Musicload verlangen für das Album »The Documentary« 17,92 respektive 20,23 Euro. Zum Vergleich: Im iTunes Music Store und bei MSN Music kostet die Scheibe 9,99 Euro, Amazon bietet die Audio-CD für 14,99 Euro an.

Bild: Hans-Herwig Geyer, GEMA-Pressesprecher »Wir müssen deutlich machen, dass die in zweihundert Jahren erreichte Errungenschaft der Zivilisation, nämlich der Schutz des geistigen Eigentums als ein Menschenrecht, nicht in Frage gestellt werden kann. «

Höhere Haftstrafen

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Der grösste Nerv-Faktor der genannten Shops ist allerdings DRM, das Digital Rights Management. Alle deutschen Soundportale verkaufen geschützte Musikdateien. Die zusammen mit dem Musikstück erworbene Lizenz legt fest, wie oft sich ein Song brennen und auf einen portablen Musikplayer überspielen und auf wie vielen Rechnern sich das Lied abspielen lässt.
Soweit nichts Ungewöhnliches. Wer sich aber ein wenig genauer mit den DRM-Einschränkungen auseinandersetzt, erkennt, dass diese alles andere als konsistent sind. Einige Songs lassen sich nur drei Mal brennen, dafür aber unbegrenzt oft auf einen portablen Player kopieren. Andere Titel dürfen wiederum 25-mal gebrannt aber nur zehnmal auf ein tragbares Wiedergabegerät überspielt werden. Keine Spur von einer konsequenten Linie.
Erschwerend kommt hinzu, dass nicht alle Musikshops auf das Musikformat WMA setzen. Apple verkauft AAC-Dateien, Sony setzt auf das hauseigene Format Atrac3 und Eventim Music liefert Songs in einem speziellen MP3-Format aus. Nur: Die zum Abspielen von AAC-Dateien zwingend benötigte Software iTunes 4.7 kann nichts mit DRM-geschützten WMA-Musikstücken anfangen. Dies ist jedoch das von der Majorität der legalen Soundshops angebotene Soundformat. Andersherum kann der Windows Media Player weder AAC- noch Atrac3-Dateien abspielen.

Bild: Oliver Trettin, Geschäftsführer des Bundesverbands für Audiovisuelle Medien e. V. »Raubkopierer sollten sich in Zukunft nicht mehr für bessere Brennprogramme, sondern für bessere Haftbedingungen einsetzen. «

Geld für Rechteinhaber

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Die nahe liegende Lösung wäre, die Songs zu konvertieren, also aus einem Dateiformat in ein anderes umzuwandeln, etwa nach MP3 oder WAV. Da dabei aber alle Digital-Rights-Management-Informationen verloren gehen würden, ist das Umwandeln DRM-geschützter Songs generell nicht möglich. Lediglich die von Eventim Music verkauften, DRM-geschützten MP3-Dateien lassen sich in das WMA-Format konvertieren, wobei die DRM-Restriktionen allerdings komplett beibehalten werden. Und damit auch die Inkompatibilität zu günstigen MP3-Playern oder der iTunes-Software.
Was dies bedeutet, hat Stefan Forster am eigenen Leibe erlebt: »Als ich endlich alle Songs beisammen hatte, traf mich fast der Schlag. Es gibt keine Möglichkeit, die bei verschiedenen Soundportalen erworbenen Musikdateien auf ein und dieselbe CD zu brennen. Für AAC-Dateien ist iTunes 4.7.1 zuständig, Atrac3-Songs kennt nur die Sony-Software Sonic Stage 2.3, und WMA-Musik ist die Domäne des Windows Media Players.« Um doch noch zu seiner Best-of-Scheibe zu kommen, hat Stefan Forster die Songs auf mehrere Audio-CDs gebrannt, die selbst produzierten Scheiben gerippt und im WAV-Format auf Festplatte gespeichert. Aus diesem Material konnte er schlussendlich seine Best-of-Audio-CD brennen. Diese Methode funktioniert immer, allerdings leidet die Qualität der Musikstücke darunter.

Bild: Prof. Dr. Ing Karlheinz Brandenburg, MP3-Erfinder vom Frauenhofer Institut »Wenn wir keinen Weg für die Rechteinhaber finden, die Verwertung zu kontrollieren und damit auch Geld zu verdienen, dann können wir alle dicht machen.«

Akzeptanz von Downloads

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Eine Studie (www.ifpi.org/site-content/press/20050119.html), die im Auftrag des Tonträgerverbandes IFPI von der GfK in Deutschland, Großbritannien, Dänemark, Österreich, Italien und Frankreich durchgeführt wurde, belegt die Akzeptanz legaler Musik-Downloads.
»64 % aller User, die Musik tatsächlich aus dem Internet herunterladen, nutzen dafür legale kommerzielle Angebote und Künstlerwebseiten«, so das eindeutige Fazit. In Zahlen ausgedrückt: Im Jahr 2004 wurden in Europa und den USA über 200 Millionen Songs legal heruntergeladen. In Deutschland verkauften die Online-Soundportale rund 10 Millionen Musikstücke. Allein die T-Online-Tochter Musicload konnte im Dezember über 1,4 Millionen Songs veräußern. Ein Jahr vorher betrug die Summe aller legalen Downloads gerade einmal 20 Millionen. Wie viele dieser Käufer sich über das Digital Rights Management ärgern, ist nicht bekannt. Dabei ist es genau diese unselige Art des Urheberrechtschutzes, der dem endgültigen Durchbruch des Online-Musikverkaufs im Wege steht.
HierzuLande wird All of MP3 sehr genau beobachtet. Und zwar nicht nur von der Deutschen Landesgruppe der International Federation of the Phonographic Industry, kurz IFPI (www.ifpi.de). Auch Betreiber legaler Musikportale blicken nach Moskau und hoffen, dass die große Beliebtheit dieses Angebots bei den Plattenfirmen zu einem Umdenken führt.

Wasserzeichen schützt

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Erste positive Auswirkungen zeigen sich bereits. So offerieren inzwischen drei Portale (Magix Music, Medion Music und Media Online Musik) neben DRM-geschützten WMA-Dateien auch gänzlich ungeschützte Musik im MP3-Format. Der Musikshop Finetunes hat sich sogar darauf spezialisiert, ausschließlich ungeschützte Dokumente anzubieten. Im MP3-Portfolio von Media Online, dass Herstellerangaben zufolge bereits über 140 000 Tracks umfasst, finden sich sogar aktuelle Hitparadentitel, beispielsweise »Emanuela« von Fettes Brot. Musikfans, die solche Songs erworben haben, können mit den Dateien anstellen, was sie wollen. Einzig ein innerhalb der Dateien verstecktes Wasserzeichen soll verhindern, dass diese Musikstücke in Tauschbörsen auftauchen. Wer die Stücke dennoch bei Kazaa, Emule/Edonkey und Co. zum Tausch anbietet, lebt gefährlich. Der ursprüngliche Käufer lässt sich anhand des Wasserzeichens ganz einfach ermitteln.
Thomas Melchior hat auch schon Musik aus Tauschbörsen geladen. Allerdings nicht aus niedrigen »Geiz ist geil«-Gründen. Vielmehr stellen Filesharing-Netzwerke häufig die einzige Möglichkeit für ihn dar, seine Musiksammlung um anderweitig nicht mehr erhältliche Klassiker zu erweitern. Neue Releases wird er aber auch weiterhin bei All of MP3 einkaufen. Zumindest so lange, bis dieses Angebot in der bisherigen Form auch offiziell als illegal gilt. Das neue russische Urheberrecht tritt im Herbst 2006 in Kraft; was dann passiert, wird sich zeigen.
Einen Mangel an Vorschlägen, wie sich Urheber- und Nutzerrechte in Einklang bringen lassen, gibt es nicht. So will eine Initiative namens FairSharin
g (www.fairsharing.de), die unter anderem von Attac AG Wissensallmende und freier Informationsfluss (www.attac.de/wissensallmende/) und der Grünen Jugend (www.gruene-jugend.de) unterstützt wird, Filesharing in Deutschland legalisieren. Das Schlagwort: Kulturflatrate, also eine von jedem Internet-Nutzer zu bezahlende Pauschale von fünf Euro, die an die Inhaber der Urheberrechte ausgeschüttet wird. Damit sollen alle Urheberrechtsverletzungen abgegolten werden. Das wenig realistische Ziel ist, »dass mit der Flatrate jeder legal auf ein riesiges Musik- und Filmangebot zugreifen kann.« Dass die Kulturflatrate kaum eine Chance haben dürfte, dämmert aber selbst den Initiatoren: »Natürlich gibt es auch Nachteile. Einer ist, dass jeder Internet-Nutzer die Flatrate zahlen müsste, unabhängig davon, ob er Musik herunterlädt oder nicht.«

Bild: Oliver Moldenhauer, FairSharing-Netzwerk »Anstatt die Chance des Netzes zu nutzen, baut die Industrie auf Überwachung und verklagt ihre eigenen Kunden. Wir lassen uns nicht kriminalisieren und fordern ein freies Netz und eine faire Vergütung für die Künstler. «

DRM in der Praxis

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Ebenso wenig Sinn macht auch das Modell »mieten statt kaufen«. Dies wird seit einigen Wochen von Napster (www.napster.co.uk), dem legalen Nachfolger der Mutter aller Tauschbörsen, offeriert.
Das Grundprinzip von Napster to go: Der Nutzer zahlt einen monatlichen Betrag derzeit 14,95 Pfund und erwirbt dafür das Recht, beliebig viele Songs aus dem knapp 1,3 Millionen Tracks umfassenden Fundus von Napster zu laden und auf einen MP3-Player zu übertragen.
Hört sich gut an, entpuppt sich in der Praxis aber schließlich doch als grobe Mogelpackung. Zum einen ist derzeit nur eine Hand voll MP3-Player überhaupt in der Lage, die in den Songs enthaltenen DRM-Informationen zu interpretieren und entsprechend zu nutzen. Natürlich können das nur die teuren, aber ausgerechnet der weltweite Marktführer iPod gehört nicht dazu.
Zum anderen und das ist noch abschreckender sind die Abspielrechte untrennbar mit den monatlichen Gebühren verbunden. Wer nicht mehr zahlt, kann keinen einzigen Song mehr nutzen. Und das ist wiederum Hardcore-DRM.

Bild: Felix Segebrecht, Finetunes-Pressesprecher »Wie einfach ein DRM zu umgehen ist, etwa durch das Brennen auf eine Audio-CD und erneutes Einlesen, weiss heutzutage fast jeder. «

Raubkopierer sind Verbrecher

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Der Ton wird härter: »Raubkopierer sind Verbrecher«, »Auch Raubkopiererinnen sind Verbrecherinnen« und »Raubkopierer werden öfters krank«. Angesichts der Kampagne der Zukunft Kino Marketing GmbH (www.hartabergerecht.de) drängt sich inzwischen leicht der Eindruck auf, Deutschland sei ein Land voller Gesetzesbrecher, die nichts anderes im Sinne haben, als permanent Musik und Kinofilme aus dem Internet zu laden und weiterzuverbreiten.
Einen ähnlichen Ton schlägt auch die Musikindustrie an, die es gern sähe, wenn das Recht auf die Privatkopie komplett aus dem Gesetzbuch verschwände. Plattenfirmen erwarten scheinbar allen Ernstes, dass sich jeder Musikliebhaber ein und dieselbe Audio-CD mehrfach kauft, um jeweils ein Exemplar zu Hause, im Büro und im Auto hören zu können. Das ist ungefähr so, wie wenn der Gesetzgeber die Bürger zwingen würde, für jeden Straßentyp ein anderes Automobil zu nutzen. Natürlich gibt es in Deutschland eine Hand voll an Personen, die mehrere Autos besitzen und für Autobahnfahrten in den Ferrari steigen, Ausflüge ins Grüne mit dem Mercedes-Cabrio erledigen und zum Shoppen in der Innenstadt den Smart nutzen. Nur ist Dieter Bohlen tatsächlich repräsentativ für die deutschen Musikfans? Gut zu dieser Analogie passt auch die Aussage von Bodo Schwartz, seines Zeichens Vorstandsvorsitzender der GVU: »Das Recht auf eine Raubkopie ist genauso schwachsinnig wie das Recht auf einen Zweitwagen!«


Bild: Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion »Eine stärkere Verbreitung individueller Abrechnungssysteme darf nicht zu Lasten der Verbraucher geschehen, die mit der Leermedien- und Geräteabgabe ihren finanziellen Beitrag für die Privatkopie bereits geleistet haben. «

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