Teilweises Versandverbot: Bittere Pille für Doc Morris
Die Apotheker-Lobby hat gegen die
Konkurrenz aus den Niederlanden vor dem
Kammergericht Berlin gesiegt. Aber immerhin darf der Medizinversand noch apothekenpflichtige Präparate verkaufen.
Es wird nun eng für Doc Morris: Die verschreibungspflichtigen Arzneimittel dürfen nicht mehr nach einer Online-Bestellung an deutsche Kunden gesendet werden – bei einem Ordnungsgeld von 250.000 Euro, wenn dies doch geschieht. Das Gericht untersagte außerdem Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente oder Präparate, die in Deutschland keine Zulassung haben – eine schlechte Nachricht für chronisch Kranke, die teilweise schon 10 Jahre auf die jeweilige Zulassung medizinischer Entdeckungen für ihre Krankheit warten.
Die Klage von Apotheker- und Pharmaverbänden ging zwar in großen Teilen durch, doch gegen EU-Recht wollten die deutschen Richter dennoch nicht verstoßen. Die Forderung nach einem generellen Verbot des Versands apothekenpflichtiger Medikamente wies das Gericht folgerichtig zurück.
Immerhin sagt dier Gerichtskammer, dass eine Beschreibung von Medikamenten im Online-Shop nicht als Werbung einzustufen ist – und damit nicht unter das Verbot fällt.
Hierzulande mahlen die juristischen Mühlen sehr langsam: Die Klage wurde bereits im Jahr 2000 von 60 Pharma- und Vertriebsunternehmen, drei Innungen und mehreren Verbänden eingereicht. Eine Revision ist nicht mehr möglich. (mk)