Urteil: Pauschalabgabe auf PCs
In einem Musterprozess vor dem Landgericht München verklagte die
Verwaltungsgesellschaft (VG) Wort den PC-Produzenten
Fujitsu Siemens, stellvertretend für alle Computer-Fabrikanten in Deutschland. Ziel des Prozesses war es, eine Pauschalabgabenpflicht für PCs zu erreichen wie sie beispielsweise für bespielbare analoge und digitale Trägermedien wie Kassetten und CD-Rohlinge oder Verfielfältigungs-Geräte wie CD-Brenner besteht.
Nun hat das
Landgericht München am heutigen Tag ein Urteil gefällt, welches ganz und gar nicht im Sinne der Hersteller um Fujitsu Siemens sein dürfte. 12 Euro pro Rechner sieht das Gericht als angemessene Abgabe an, um die Urheber für am PC angefertigte Privatkopien zu entschädigen – ursprünglich hat die VG Wort 30 Euro gefordert.
Vertreter der Branche wollen nicht einsehen, dass sie nun Entschädigungsabgaben leisten müssen. Sie bestreiten, dass PCs, im Gegensatz zu Scannern oder CD-Brennern , in erster Linie zur Anfertigung von Kopien gebraucht werden.
Fujitsu Siemens will sich jedenfalls nicht mit dem Urteil zufrieden geben und wird höchstwahrscheinlich Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. (ah)