IT MarktBloggen als Kündigungsgrund
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Wenn Blogger über ihren Arbeitsalltag schreiben, fühlen sie sich oft in ihrer Blog-Anonymität sehr sicher, vergessen manchmal sogar jedes Maß und machen sich dadurch angreifbar. In manchen Fällen sind sie sich keiner Schuld bewusst, wenn sie in ihrem Weblog auf Unternehmensinterna eingehen oder auch nur über ihre Arbeit berichten. Das macht es dennoch manchen Unternehmen (zumindestens in den USA) sehr leicht, ihren Mitarbeitern daraufhin zu kündigen.
In den Vereinigten Staaten hat es schon einige konkrete Kündigungsfälle gegeben, die direkt auf das Blogging zurückzuführen sind. So hat die bei Delta Airlines angestellte Stewardess Ellen Simonetti ein anonymes Online-Tagebuch geführt, in dem jedoch durchaus erkennbar war, dass sie bei Delta arbeitete. Ohne Abmahnung oder Vorwarnung von Seiten der Airline hat sie vor einigen Wochen ihren Job verloren. Dabei half ihr auch nicht, dass sie selbst ihr Unternehmen frühzeitig über ihr privates Weblog informiert hatte.
Selbst in blogfreundlichen Umgebungen wie Microsoft ist mit Michael Hanscom im Oktober ein Mitarbeiter gekündigt worden, weil er sich nicht an die (ihm unklaren) Regeln hielt: Er hatte bei der Arbeit Fotos von einigen Power Mac G5 von Apple gemacht und privat gebloggt. Das war bei Microsoft jedoch keinesfalls erwünscht. Niemand konnte ihn zwingen, die Fotos aus seinem privaten Weblog zu entfernen. Viel leichter war es jedoch laut Wired, ihm direkt zu kündigen, weil er mit dem Foto gegen Sicherheitsbelange des Konzerns verstoßen hätte.
Ein anderes aktuelles Beispiel für die Schwierigkeiten von Unternehmen mit Weblogs stellt ein Blog-Beitrag über die nicht akzeptablen Arbeitsbedingungen des Spieleherstellers Electronic Arts dar. Die Firma sah sich gezwungen, auf das Weblog der Ehefrau eines Mitarbeiters und andere Blog- und Medienberichte zu reagieren.
Weblogs stellen noch ein sehr junges Phänomen dar. Daher ist es nicht weiter verwunderlich, dass es in den meisten Unternehmen bislang noch keine klare Regeln gibt, wie mit dem Verfassen von Weblog-Beiträgen umgegangen werden soll. Missverständnisse sind dadurch vorprogrammiert.
Oftmals könnte schon eine klare Firmenrichtlinie ausreichen, in der öffentliche Mitteilungen der Mitarbeiter geregelt sind. Dabei muss sich die Unternehmenspolicy noch nicht einmal ausschließlich auf Weblogs beziehen. Sie sollte nicht dazu dienen, die eigenen Mitarbeit zu maßregeln, sondern klare Grenzen zwischen Privatsphäre und Business ziehen. Wie eine solche Corporate Blogging Policy aussehen könnte, wird im Forrester-Weblog beschrieben:
Wired: Blogs May Be a Wealth Hazard
PR Blogger: Electronic Arts stellt sich der Bloggermacht
Janus Risk Management: Web Logs: Blog Threat Management
Forrester Weblog: Blogging policy examples
Forrester Report: Sample Corporate Blogging policy
Spiegel: Delta feuert “Königin des Himmels”
Heise: Wer bloggt, fliegt aus dem Dienst
PR Blogger: Guideline fürs Corporate Blogging