Keine Überraschungen in Gerichtsverfahren gegen Tauschbörse

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Das australische Gerichtsverfahren gegen den P2P-Betreiber Sharman gleicht am zweiten Verhandlungstag bereits einem Schachspiel mit vorhersagbarem Verlauf. Nach dem die Vertreter der Musikindustrie die klassische “Piraten”-Eröffnung spielten, antwortet der Sharman-Anwalt Tony Meagher mit der ebenso klassichen “Betamax”-Verteidigung.

Er bezieht sich dabei auf das Urteil des obersten US-amerikanischen Gerichts im Jahr 1984, das den Hersteller von Betamax-Videorekordern, Sony, vom Vorwurf des Urheberrechtsbruchs freisprach. Sony konnte damals geltend machen, dass Videorekorder in erster Linie für nicht-kriminelle Anwendungen gebaut und genutzt würden. Auf Basis diese Grundsatzurteils haben sich bereits US-Tauschbörsen wie Grokster und Morpheus gegen Piraterievorwürfe von Seiten der Industrie wehren können.

In jedem Fall müssten Kazaa-Nutzer schon jetzt, so Meagher weiter, eine Vereinbarung zur Beachtung des Urheberrechts akzeptieren, bevor sie an der Tauschbörse teilnehmen können. Mit einem Urteil ist erst in einigen Monaten zu rechnen. [fe]

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Autor: fritz