Infineons Schnüffelaktion bei Mitarbeitern war illegal
Der Betriebsrat von Infineon Dresden hat einen Prozess gegen den Chiphersteller gewonnen. Die Belegschaftsvertretung hatte wegen Verletzung des Mitbestimmungsrechts geklagt, nachdem die Geschäftsleitung zahlreiche Festplatten und Netzwerkspeicher von Mitarbeitern ohne Zustimmung des Betriebsrates durchsucht hatte. Das gestern verkündete Urteil bezeichnet die Aktion Infineons als illegal.
Auch zwei weitere Prozesse, die am Mittwoch verhandelt wurden, gingen zu Gunsten der Beschäftigten aus. Diese richteten sich gegen die Entlassung von Mitarbeitern, die E-Mails mit Sexbildern über ihren Unternehmens-Account verschickt haben sollen. Bereits im August annullierte das Arbeitsgericht die erste Kündigung. Eine Reihe weiterer Verhandlungen sind für den 9. November angesetzt.
Insgesamt erhielten 45 Beschäftigte eine Kündigung. Gegen rund 200 Beschäftigte ging die Werksleitung mit disziplinarischen Maßnahmen. Nach Angaben der Anwälte des Unternehmens seien etwa 250 PCs durchsucht worden.
Die gestern verkündeten Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Infineon äußert sich dsht noch nicht über eine mögliche Revision. (mk)
( de.internet.com – testticker.de)