Infineon verliert ersten Prozess um Kündigungen wegen Porno-Mails

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Der Chiphersteller Infineon hat den ersten Prozess um Kündigungen verloren, die mit dem Austausch von Pornographie über das Firmennetzwerk begründet wurden. Das hat unsere Partner-Redaktion de.internet.com heuet aus dem Unternehmen erfahren. Am vergangenen Freitag wurde im ersten Prozess (Az: 9Ca2683/04) um Wiedereinstellung vom Arbeitsgericht Dresden entschieden, dass sowohl die außerordentliche wie auch die ordentliche Kündigung ungültig sei. Infineon trägt die Prozesskosten. Ob der Konzern in die Revision geht, war bis zum Redaktionsschluss dieses Beitrages noch nicht zu erfahren.

Der Halbleiterhersteller hatte in seiner Niederlassung in Dresden 35 Mitarbeiter entlassen, weil sie pornographisches Bildmaterial per E-Mail ausgetauscht haben sollen. Ferner sind über 100 disziplinarische Maßnahmen ergangen. Die Unternehmensführung hatte dafür 250 Mitarbeiter-Computer in dem Unternehmen laufend überprüft. Nach Berichten bei de.internet.com, die auch in der Lokalpresse zitiert wurden, hatte die Konzernleitung den Beschäftigten per Strafandrohung untersagt, öffentlich zu diesen Vorgängen Stellung zu nehmen.

Ein zuerst von der Geschäftsleitung gestreutes Gerücht, nach dem es sich bei den Sexbildern um Kinderpornographie gehandelt habe, wurde vom Rechtsanwalt des Konzerns als unwahr zurückgenommen.

Wie der zuständige Richter in der Urteilsbegründung darlegte, sei es für die Mitarbeiter nicht möglich gewesen, die über 1000 firmeninternen Rundschreiben zu kennen, unter denen sich auch einige befinden, die die Richtlinien zum E-Mail-Gebrauch darlegten. Dennoch habe ein Verstoß gegen die Arbeitsordnung vorgelegen. Mindestens 20 Prozesse werden noch folgen. (mk)
(
de.internet.com
– testticker.de)

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Infineon


Arbeitsgericht Dresden

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