Es handelt sich um Kontenbewegungen und eine exemplarische Kostennote der Regensburger Kanzlei an einen ihrer Mandanten. Auch bei diesen Unterlagen aus dem Jahre 2010 geht es um Abmahnungen im Auftrag von Porno-Produzenten. Bereits vergangene Woche kam ein Gutachten zu dem Schluss, eien Mandantenvereinbarung der Kanzlei U+C “könne als illegal bezeichnet werden”.
