Verbraucherschützer mahnen WhatsApp wegen neuer Nutzungsbedingungen ab

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WhatsApp (Grafik: WhatsApp)

Sie kritisieren den Austausch von Kundendaten zwischen dem Messenger und Facebook. Sie rügen insbesondere, dass auch Nummern von lediglich im Telefonbuch der WhatsApp-Kunden gespeicherten Verbrauchern an die gesamte Facebook-Unternehmensgruppe gehen sollen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat das zu Facebook gehörende WhatsApp abgemahnt. Anlass ist der jetzt vorgesehene Austausch von Kundendaten zwischen dem Messenger und dem Social Network. Aus demselben Grund prüft die EU erneut die WhatsApp-Übernahme durch Facebook, die 2014 bereits abgesegnet wurde.

Die Verbraucherzentralen monieren, dass WhatsApp persönliche Daten wie Telefonnummern an den Mutterkonzern weiterreichen will. Das Unternehmen rückt damit von früheren Zusagen ab. Facebook-CEO Mark Zuckerberg selbst hatte ausdrücklich zugesichert, es werde keinen Austausch von Kundendaten zwischen den beiden Firmen geben.

Verbraucherzentrale Bundesverband Logo (Bild: VZBV)

Die neue Datenschutzrichtlinie von WhatsApp aber soll den Weg für Firmen frei machen, die seine Milliarde Nutzer weltweit kontaktieren möchten. Um Werbung besser an den Nutzer anpassen zu können, will der Messenger enger mit Facebook zusammenarbeiten und insbesondere die Nutzerdatenbanken beider über die Telefonnummer abgleichen.

Ein Widerspruch dagegen ist nicht möglich, stellen die Verbraucherschützer fest. Wer die geänderten Nutzungsbedingungen nicht akzeptiert, kann den Dienst nicht mehr benutzen. Die Verbraucherzentralen halten diese jedoch für großteils unzulässig. Aufgrund der datenschutzrechtlichen Bedenken weisen sie deshalb auf Alternativen zu WhatsApp hin. Als besonders kritisch sehen sie an, dass auch die Nummern von lediglich im Telefonbuch der WhatsApp-Kunden gespeicherten Verbrauchern an die gesamte Facebook-Unternehmensgruppe gehen.

Tatsächlich sollen die Nutzer von WhatsApp auch ihr Adressbuch “mit deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können”. Der Messenger holt sich in seinem Kleingedruckten sogar die ausdrückliche Bestätigung des Nutzers, zur Weitergabe der Telefonnummern für solche Zwecke “autorisiert” zu sein.

Für unzulässig halten die vbzv-Datenschutzexperten außerdem die von WhatsApp genutzte und voreingestellte Einwilligungserklärung, die Facebook die Nutzung der Daten für Werbung erlaubt: “Was bereits mit einem Häkchen versehen ist, wird oft unbewusst abgenickt. Verbraucher müssen jedoch ganz bewusst ihr OK dazu geben können, dass ihre Daten weitergegeben werden. Generell dürfen Daten nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wenn sie für den Dienst erforderlich sind oder die Betroffenen vorher zustimmen konnten.”

WhatsApp will die geänderten Bestimmungen bis zum 25. September durchsetzen. Der vzbv hat dem Unternehmen eine Frist bis zum 21. September 2016 gestellt, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die abgemahnten Verstöße einzustellen. Geschieht das nicht, wollen sie eine Klage prüfen. Sie wird möglich durch das seit Januar dieses Jahres auf Datenschutz erweiterte Verbandsklagerecht. Es erlaubt Verbraucherverbänden, im Namen von Verbrauchern vorzugehen, wenn Unternehmen unnötig viele Daten sammeln, speichern oder nicht wieder löschen.

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