EU will Roaming ohne Zusatzkosten auf 90 Tage pro Jahr beschränken
Ein Entwurf für eine neue Richtlinie soll “missbräuchliche oder ungewöhnliche Nutzung von Roaming-Services” verhindern. Sie sollen damit auf Urlaube oder Dienstreisen beschränkt werden. Sich im Ausland günstige Verträge zu beschaffen und dann im eignen Land langfristig zu nutzen, geht dann nicht mehr.
Die EU-Kommission hat einen Entwurf veröffentlicht, der die Abschaffung der Roaminggebühren durch eine “Fair Use”-Regelung einschränkt. Demnach sollen Verbraucher nur für einen begrenzten Zeitraum innerhalb eines Jahres für Telefonate, SMS und Datennutzung überall in der EU den gleichen Preis bezahlen und bei Auslandsaufenthalten keine zusätzlichen Kosten in Kauf nehmen müssen.
Mit dieser Deckelung kommt die Kommission den Telekomfirmen entgegen. Die vorgesehenen Regelungen für angemessene Nutzung sollen “missbräuchliche oder ungewöhnliche Nutzung von Roaming-Services” verhindern. Im Urlaub oder bei einer Dienstreise entfielen demnach die bisherigen Zuschläge, bei einem längerem Auslandsaufenthalt aber nicht.
Der Vorschlag sieht ein Kontingent von bis zu 90 Tagen jährlich vor, in dem keine Zusatzkosten anfallen. Als weitere Einschränkung könnten Netzbetreiber verlangen, dass sich ein Kunde spätestens nach einem 30-tägigen Auslandsaufenthalt einmal im Netz seines eigenen Landes einbucht, um weiter ohne Roamingzuschläge telefonieren und im Internet surfen zu können.
Wenn die Netzbetreiber wieder Aufschläge verlangen dürfen, sollen diese zumindest nicht höher als die zwischen Netzbetreibern abgerechneten Großhandelspreise ausfallen. Die EU-Kommission schlägt als Obergrenze 4 Cent je Minute, 1 Cent je SMS und 0,85 Cent je verbrauchtem MByte vor. Die zulässige Aufschlagshöhe soll aber noch zwischen den europäischen Institutionen abgestimmt werden.
Ausnahmen von den Ausnahmen sieht die EU für Nutzer vor, die in Grenzgebieten wohnen oder regelmäßig über eine Landesgrenze pendeln. Ihnen sollen keine Roamingkosten im Nachbarland drohen, sofern sich ihr Mobiltelefon am selben Tag auch im Netz ihres eigenen Landes anmeldet.
Mit einer besonders preisgünstigen Prepaid-Karte aus einem anderen Mitgliedsland soll Roaminggebühren nicht ohne Weiteres zu entkommen sein. Die Provider dürfen vielmehr voraussetzen, dass die Karte erst nach dem Verbrauch eines bestimmten Gebührenvolumens im Inland auch ohne Roamingzuschläge in einem anderen Land nutzbar ist. Laut EU-Kommission soll Geschäfte mit dem Wiederverkauf ausländischer Prepaid-Karten verhindern.
Der Kommissionsvorschlag ist noch mit der Dachorganisaton der europäischen Telekomregulierer (BEREC) und den Mitgliedsstaaten abzustimmen. Auch Nutzer sowie Unternehmen bittet die EU-Kommission innerhalb der nächsten vier Wochen um Kommentare.