Neue Richtlinien zur Förderung von Unternehmensberatungen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Programme “Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatungen”, “Gründercoaching Deutschland”, “Turn-Around-Beratung” und “Runder Tisch” in einer Fördermaßnahme zusammengefasst. Sie wird künftig durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt.
Seit Jahresbeginn gelten neue Richtlinien für die Förderung von Unternehmensberatungen. Dazu wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die bisher vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzte “Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatungen” mit den bislang von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) betreuten Programmen “Gründercoaching Deutschland”, “Turn-Around-Beratung” und “Runder Tisch” zusammengelegt. Die Betreuung von Antragsstellern obliegt künftig ausschließlich dem BAFA.
Mit der Förderung einer Unternehmensberatung für kleine und mittelgroße Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe sollen diese motiviert werden, externen Rat einzuholen. Das BMWi will so KMU den Zugang zu unternehmerischem Know-how erleichtern und sie dabei unterstützten, sich besser auf die allgemeine Wirtschaftsentwicklung und den demografischen Wandels einzustellen.
Erklärtes Ziel ist es, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft zu erhöhen. Das Programm wird in erster Linie aus dem Bundeshaushalt sowie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.
Antragsberechtigt sind sowohl neu gegründete Unternehmen als auch bereits am Markt etablierte kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die die EU-KMU-Kriterien erfüllen. Beratungen vor Gründung eines Unternehmens können mit diesem Programm nicht bezuschusst werden. Dafür sind die Bundesländer zuständig. Sie bieten nach ihrem Ermessen Zuschüsse zu Beratungskosten oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.
Jungunternehmen (bis zwei Jahre nach Gründung) und Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr nach Gründung) können zu allgemeinen und speziellen Beratungsschwerpunkten gefördert werden. Unternehmen in Schwierigkeiten können unabhängig vom Alter des Unternehmens eine Förderung für eine Unternehmenssicherungsberatung sowie eine Folgeberatung erhalten.
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten und dem Standort des Unternehmens. Sie liegt zwischen 1500 und 3200 Euro. Einzelheiten dazu, zu den Fördervoraussetzungen und dem Antragsverfahren gibt es auf einer Info-Seite der BAFA.