Instagram verschärft nach Passwortdiebstahl Regeln für Drittanbieter

Der Dienst will dazu die Regeln für seine API überarbeiten. Letzendlich werden damit zahlreiche Reader-Apps abgeschossen und die verbleibenden stark eingeschränkt. Derzeit werden keine Apps mehr neu zur Integration zugelassen, bisherige müssen sich bis 1. Juni anpassen.
Instagram hat neue Richtlinien für Drittanbieter-Apps veröffentlicht, die auf der Instagram-Plattform aufsetzen. Offizielle Begründung dafür ist, dass Nutzer mehr Kontrolle über ihre Inhalte bekommen sollen und man verhindern will, dass die Plattform sich zu sehr von ihren Ursprüngen entfernt und zu sehr ausfranst. Aber auch die durch Drittanbieter-Apps ausspionierten Passwörter von Nutzern spielen dabei eine gewichtige Rolle.
In der Praxis bedeuten die Neuregelungen jedoch das Aus für zahlreiche Apps die als Instagram-Reader fungieren und werden durch sie den verbliebenen Anwendungen erhebliche Beschränkungen auferlegt. Instagram nimmt zudem ab sofort vorerst keine Anträge von Entwicklern mehr an, die ihre Apps mit dem Dienst integrieren wollen. Wenn dann ab Dezember Anträge wieder akzeptiert werden sind, nur noch bestimmte Funktionen erlaubt.
Weiterhin möglich sind dann Apps zur Bildbearbeitung und Dienste die vom Nutzer aufgenommene Fotos anderweitig einbinden. Neue Apps, die auf den kompletten Instagram-Feed zugreifen sind dann jedoch nicht mehr möglich. Für Entwickler von Apps, die das derzeit tun, wird eine Frist bis 1. Juni eingeräumt. Bis dahin haben sie Zeit, Änderungen vorzunehmen und die App erneut zur Prüfung einzureichen.
Der Schritt könnte auch eine Reaktion auf die Probleme durch InstaAgent sein. Die wurde kürzlich von Apple als Malware eingestuft und aus dem App Store geworfen. Bis zu Apples Maßnahme zählte InstaAgent unter anderem in Kanada und Großbritannien zu den beliebtesten kostenlosen Apps. Das deutsche Unternehmen Peppersoft hatte jedoch herausgefunden, dass die App Nutzernamen und Passwörter unverschlüsselt an einen Server im Internet verschickt und in einigen Fällen auch ohne Zustimmung des Nutzers in dessen Namen Fotos auf Instagram veröffentlicht hat.