Bundesregierung sieht von strengerer Besteuerung von Wagniskapital ab
Geplant war, Erlös auf Streubesitz auch dann zu besteuern, wenn er umgehend wieder investiert wird. Gerade, dass darauf keine Steuern erhoben werden, ist aber eine wichtige Motivation für viele Wagniskapitalgeber. Diese Pläne sind nun vom Tisch. Zudem soll das Förderprogramm INVEST ausgebaut werden.
In einem Eckpunktepapier hat das Bundeskabinett das so genannte “Anti-Angel-Gesetz” endgültig verworfen. Kritiker befürchteten, dass sich dadurch die Finanzierung von Start-ups in Deutschland deutlich verschlechtert hätte. Nun will die Bundesregierung “innovative Unternehmen” von der geplanten Steuer auf Streubesitz ausnehmen: “Die Bundesregierung wird in jedem Fall sicherstellen, dass für die Finanzierung von jungen innovativen Unternehmen keine neuen Belastungen entstehen”, heißt es in dem Papier.
Dem Gesetzentwurf zufolge hätten Erlöse aus Streubesitz auch dann versteuert werden müssen, wenn sie umgehend wieder in ein neues Projekt investiert worden wären. Um weitere Anreize zu schaffen, will die Bundesregierung dem Papier zufolge das Förderprogramm INVEST ausbauen. Beispielsweise sollen Investitionen von Privatpersonen oder Kapitalgesellschaften in Wagniskapital von bis zu 500.000 Euro im Jahr mit einem Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der Investitionen und Erstattung der Steuer auf Veräußerungsgewinne gefördert werden.
Damit wird die Förderung nicht nur auf Beteiligungsgesellschaften ausgeweitet, sondern auch die Höhe des möglichen Zuschusses verdoppelt. Außerdem ist ein anteiliger Förderzuschuss geplant, falls Investoren ihren Anteil mit Verlust verkaufen.
Der Bitkom begrüßt das Papier zwar grundsätzlich, ist aber zurückhaltend: Bis auf die neue Förderung, die ab 2016 greift, “verbessert sich die Finanzierungssituation von Start-ups damit überhaupt nicht”, so Bitkom-Geschäftsleiter Niklas Veltkamp in einer Pressemitteilung. Für eine neue “Gründerzeit” seien die Vorschläge aber “leider viel zu mutlos” und griffen zu kurz. Bund und Länder müssten das Eckpunktepapier nun gemeinsam zügig weiterentwickeln, damit das im Koalitionsvertrag angekündigte Venture-Capital-Gesetz noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden könne. Immerhin gehe aus dem Eckpunktepapier hervor, dass die Bundesregierung das Finanzierungsproblem erkannt habe, meint Veltkamp.
[mit Material von Martin Schindler, silicon.de]