US-Richter lässt Sammelklage von Fahrern gegen Uber zu
Bezirksrichter Edward Chen gab damit dem Antrag von zwei Fahrern statt. Sie wollen von Uber nicht mehr als unabhängige Subunternehmer, sondern als Angestellte eingestuft werden. Dieser Klage können sich nun tausende von Fahrern in Kalifornien anschließen.
Uber hat im Streit mit seinen Fahrern um deren Status in Kalifornien eine herbe Schlappe hinnehmen müssen: Bezirksrichter Edward Chen hat der Klage von zunächst drei, inzwischen aber nur noch zwei Fahrern stattgegeben und damit tausenden anderen Uber-Fahrern in Kalifornien die Möglichkeit eröffnet, sich unkompliziert einer Sammelklage anzuschließen. Sie haben dann Aussicht auf rückwirkende Zahlungen.
In dem Streit schon seit 2013 andauerndem Streit geht es darum, den Status der Fahrer zu klären. Der Versuch von Uber, das Verfahren komplett einstellen zu lassen scheiterte im März. Daraufhin beantragte das Unternehmen im vergangenen Monat, es auf die drei ursprünglichen Kläger zu reduzieren. Eine Entscheidung darüber war erst in einigen Monaten erwartet worden.
In seinen Ausführungen hat Richter Chen laut US-Medienberichten die Sammelklage zwar zugelassen, aber auch gefordert, dass die Fahrer weitere Beweise vorlegen müssen, um Aussicht auf die Erstattung von Ausgaben, etwa für Wartung ihrer Fahrzeuge und Treibstoff, zu haben. Außerdem schränkte er die Sammelklage auf Fahrer von UberX, einen Dienst bei dem eigene Fahrzeuge verwendet werden, sowie den Limousinen-Service UberBlack ein. Desweitern können sich nur Personen beteiligen, die die Tätigkeit als Uber-Fahrer vor Juni 2014 aufgenommen haben. Ausgeschlossen sind auch Fahrer, die als Angestellte anderer Transportfirmen Uber-Fahrdienste erbringen.
Shannon Liss-Riordan, die Anwältin der Kläger, die in einem ähnlichen Verfahren auch gegen den Uber-Konkurrenten Lyft vorgeht, hat bereits angekündigt, die nun von der Sammelklage ausgeschlossenen Personenkreise in Einzelverfahren vertreten zu wollen. Außerdem erwägt sie, das bisher auf Kalifornien beschränkte Verfahren auf die gesamte USA auszudehnen.
Uber hatte sich unter anderem mit Aussagen von mehr als 400 Fahrern verteidigt, die versichert hatten. Den Status als unabhängige Unternehmer zu bevorzugen. Außerdem hatten seine Anwälte darauf verwiesen, dass die Fahrer nicht nur die Arbeitszeiten völlig selbständig bestimmen, sondern parallel auch für konkurrierende Angebot arbeiten könnten. Es untermauerte das damit, dass zahlreiche Fahrer sich täglich bei mehreren Mitfahr-Apps anmeldeten, neben Uber etwa auch Lyft und Sidecar. Das Unternehmen hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung von Richter Chen Berufung einlegen zu wollen.
Das Verfahren gegen Uber wird in den USA insbesondere deshalb aufmerksam beobachtet, weil man sich davon wegweisende Entscheidungen für zahlreiche ähnlich gelagerte Fälle erwartet. Es gehört nämlich mittlerweile zum Geschäftsmodell vieler Serviceanbieter aus dem Silicon Valley, weitgehend auf eigene Mitarbeiter zu verzichten und die angebotenen oder vermittelten Dienstleistungen lediglich durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Im angespannten US-Arbeitsmarkt und angesichts der dort immer noch hoch geschätzten Eigeninitiative erscheint das vielen als interessante Alternative zur Arbeitslosigkeit.
Allerdings müssen sie eben auch ein Großteil des Geschäftsrisikos übernehmen und tragen teils erbitterte Preiskämpfe untereinander aus. Im Juni hatte die demokratische Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton die Frage, ob diese Firmen ihre Verantwortung in ausreichendem Maße wahrnehmen, bereits zum Wahlkampfthema gemacht. Einige kleinere Anbieter haben sich dem öffentlichen Druck bereits gebeugt oder aufgegeben.
Beispielsweise stand Instacart, ein Start-up, das einen Einkaufsservice anbietet, im Juni bereits mehreren hundert bis dahin freiberuflich tätigen Personen den Status als Teilzeitangestellten zu. Der Reinigungsservice Homejoy wollte das offenbar nicht tun: Er verlor ein Gerichtsverfahren, in dem es um den Status seiner Mitarbeiter ging und gab darauf im Juli bekannt, dass er den Betrieb einstellt. Gegen andere, mit demselben Geschäftsmodell operierenden Firmen laufen noch Verfahren.
Tipp der Redaktion: Nach Crowdfunding kommt Crowdworking. Immer mehr Dienstleister bieten die Möglichkeit, Projekte von einem Heer externer Mitarbeiter erledigen zu lassen. ITespresso erklärt, wie Crowdworking funktioniert, warum Gewerkschaften skeptisch sind – und was das Thema mit der Suche nach Aliens zu tun hat.