Amazon schlägt für Drohnen reservierten Luftraum vor
Außerdem sollen Drohnen sich mittels standardisierter Protokolle automatisch untereinander verständigen und selbständig navigieren können. Bisher ist in den USA wie in Deutschland die Möglichkeit erforderlich, dass ein Mensch eingreifen kann.
Auf einer von der NASA veranstalteten Konferenz in San Francisco hat Amazon Vorschläge unterbreitet, bestimmte Teile des Luftraums für Drohnen zu reservieren und angeregt, durch eine strenge Standardisierung Drohnen zu befähigen, untereinander zu kommunizieren um Kollisionen zu vermeiden. Außerdem schlägt der Konzern vor, den Luftraum unterhalb von 500 Fuß (rund 150 Metern) in drei Zonen einzuteilen. Wie unter anderem das Wall Street Journal berichtet, soll der Bereich zwischen 400 und 500 Fuß für den Drohnen-Flugverkehr gesperrt bleiben. Im Bereich zwischen 200 und 400 stellt sich Amazon eine Zone vor, die für den Drohnen-Fernverkehr reserviert ist und unterhalb von 200 Fuß soll der Nahverkehr abgewickelt.
Bisher dürfen Drohnen in den USA und auch in Deutschland in der Regel nur fliegen, wenn ein Mensch Sichtkontakt zu ihnen hat und sie steuert. Für Firmen wie Amazon und DHL, die mittels Drohnen Pakete ausliefern wollen, ist das nicht praktikabel. Daher hat Amazon auf der NASA-Konferenz auch vorgeschlagen, dass eine strenge Standardisierung dafür sorgen soll, dass alle am Luftverkehr teilnehmenden Drohnen sich selbständig untereinander verständigen und so nicht nur autonom navigieren, sondern auch Kollisionen vermeiden können.
Dieser Vorschlag stieß PC World zufolge bei der NASA auf offene Ohren. Das Blatt zitiert einen Sprecher mit den Worten: “Sie haben wirklich gründlich nachgedacht. Ich denke, ihr Ansatz ist recht vernünftig und zudem auch sehr praxisnah. Das ist etwas, dessen Umsetzung wird zusammen angehen können.” Die Zustimmung ist womöglich auch darauf zurückzuführen, dass Amazon in seinen Vorschlägen NASA-Pläne für ein Monitoring-System für Drohnen aufgegriffen hat.
Amazon möchte mit seinem Service Prime Air künftig in Ballungsräumen Produkte binnen 30 Minuten nach der Bestellung ausliefern. Die derzeitigen Richtlinien der US-Flugaufsichtsbehörde FAA schränken die Möglichkeiten aber so weit ein, dass daran aktuell nicht zu denken ist. Eine für kommerzielle Zwecke eingesetzte Drohne darf laut der FAA nicht über 25 Kilo wiegen. Ferner ist ihr nur bei Tageslicht erlaubt, aufzusteigen und sie muss sich zudem kontinuierlich in Sichtweite des Bedieners befinden. Außerdem gelten eine maximale Flughöhe von 152 Metern sowie eine Höchstgeschwindigkeit von 161 km/h. Die Drohnen dürfen sich darüber hinaus weder bemannten Flugzeugen nähern, noch Personen überfliegen, die keinen direkten Bezug zum Flug aufweisen.
Seit März darf Amazon unbemannte Flugobjekte lediglich für Forschungszwecke betreiben. Allerdings sind auch hier die Auflagen so, dass der kommerzielle Einsatz in großem Stil ausgeschlossen ist: Die Drohnen dürfen nur eine Flughöhe von bis zu 400 Fuß (123 Meter) erreichen und lediglich am Tag bei guten Sichtbedingungen abheben. Sie müssen sich ferner stets in Sichtweite des Piloten aufhalten. Der benötigt zudem ein aktuelles Gesundheitszeugnis sowie eine Privatpilotenlizenz.
In Deutschland ist vor allem DHL bei der Erprobung von Drohnen zur Auslieferung von Paketen aktiv. Das Unternehmen hat bereits Ende 2013 in einem ersten Projekt die Zustellung von Medikamenten erprobt. In einem nächsten Schritt wurde die Versorgung der Nordseeinsel Juist mittels Drohnen angegangen. Vorteil hier ist allerdings, dass die von DHL Paketkopter genannte Drohne in erster Linie das Meer überfliegt und nicht bewohntes Gebiet. Dagegen hat sich nämlich bereits vielfältiger Widerstand formiert. So offeriert das Projekt NoFlyZone eine Art Robinsonliste für Grundstücksbesitzer, die den Überflug von Drohnen nicht wünschen. Und mit einer im April erhaltenen Finanzspritze in Millionenhöhe arbeitet die Dedrone GmbH aus Kassel derzeit daran, ihr Drohnenwarnsystem DroneTracker marktreif zu machen. Aufgeschlossener scheint man da in Indien zu sein, wo in Mumbai vor gut einem Jahr bereits die Lieferung von Pizzen – allerdings zunächst auch nur versuchsweise – mittels Drohnen aufgenommen wurde.