EU-Kommission soll Gesetz zur WLAN-Störerhaftung stoppen
Das fordern die Digitale Gesellschaft e.V, der Förderverein Freie Netze e.V. und die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. in einem gemeinsamen Schreiben. Das Gesetz verstoße gegen Unionsrecht, insbesondere gegen die Vorgaben der E-Commerce-Richtlinie und gegen europäische Grundrechte.
Digitale Gesellschaft e.V, der Förderverein Freie Netze e.V. und die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. haben sich in einem gemeinsamen Schreiben (PDF) mit der Aufforderung an die EU-Kommission gewandt. Sie fordern Brüssel darin dazu auf, die vom Bundestag verabschiedete Neufassung der Regelungen der Störerhaftung für WLAN-Betreibern und Hostprovidern zurückzuweisen. Nach Auffassung der drei Organisationen ist sie nicht mit dem Unionsrecht vereinbar – und könnte genau deshalb von der EU-Kommission auch abgelehnt werden.
“Das Vorhaben der Bundesregierung zur Haftung von WLAN-Betreibern und Hostprovidern verstößt gegen das Unionsrecht und gefährdet Deutschlands digitale Zukunft. Gemeinsam mit anderen NGOs rufen wir deshalb die EU-Kommission dazu auf, diese Fehlentwicklungen zu verhindern. Nur so werden wir eine flächendeckende Versorgung mit offenen WLAN-Netzen erreichen und die Zukunftsfähigkeit der digitalen Wirtschaft sichern”, erklärt Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft, in einer Pressemitteilung.
Nach Auffassung der drei unterzeichnenden Institutionen verstoßen die vom Bundestag verabschiedeten Neuregelungen sowohl gegen die Vorgaben der E-Commerce-Richtlinie als auch gegen europäische Grundrechte. Außerdem würden sie neue Rechtsunsicherheit für Funknetzbetreiber schaffen, die ihre Zugänge für Dritte öffnen wollen.
“Dadurch wird eine flächendeckende Versorgung mit offenen WLAN-Netzen verhindert, was negative Auswirkungen auf Meinungs- und Informationsfreiheit, politische Teilhabe und die hiesige Online-Wirtschaft hat. Auch die Verschärfung der Haftung von Host-Providern macht den rechtssicheren Betrieb von Cloud-Diensten und Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten in Deutschland faktisch unmöglich”, so die Kritik.
Die EU-Kommission prüft im Rahmen einer TRIS-Notifizierung (PDF), ob der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neufassung der Störerhaftung von WLAN-Betreibern und Hostprovidern mit dem Europarecht vereinbar ist. Dies ist das übliche Vorgehen bei der Änderung einer technischen Vorschrift. Die Kommission hat dann drei Monate Zeit, um das Vorhaben zu prüfen. Es darf in dieser Zeit nicht verabschiedet werden. Hält die Kommission den ihr vorgelegten Entwurf mit EU-Recht für unvereinbar oder sieht sie weiteren Klärungsbedarf, kann sie Änderungen verlangen. Eine Entscheidung in der Sache wird Anfang September erwartet.
Tipp der Redaktion: Vor allem die Kabelnetzbetreiber und die Telekom investieren in jüngster Zeit verstärkt in schlüsselfertige WLAN-Hotspot-Pakete für Hotels, Gastronomiebetriebe oder Kleinfirmen. Doch auch Hardwareanbieter wie TP-Link, D-Link und Lancom verfügen über ein entsprechendes Portfolio. ITespresso gibt daher einen Überblick, wie Firmen mit Publikumsverkehr zum eigenen WLAN-Hotspot kommen können.