Öffentliche WLAN-Zugänge in Deutschland wenig genutzt

Einer repräsentativen Bitkom-Umfrage profitieren nur 39 Prozent der Bundesbürger von der Möglichkeit, unterwegs über öffentliche WLAN-Hotspots ins Netz zu gehen. 80 Prozent der Smartphone-Besitzer verwenden lieber den Internetzugang per UMTS oder LTE. Dem Verband zufolge bremsen rechtliche Hürden die Verbreitung der WLAN-Technik.
39 Prozent der Internetnutzer greifen in Deutschland über öffentliche WLAN-Hotspots auf das Internet zu Netz. Dagegen verwenden 80 Prozent der Smartphone-Besitzer unterwegs UMTS oder LTE für den Internetzugang, nur 45 Prozent von ihnen nutzen außerhalb der eigenen Wohnung WLAN-Angebote, um ins Internet zu gehene, so das Ergebnis einer repräsentative Umfrage des Bitkom.
“Öffentliche WLAN-Zugänge fristen in Deutschland ein Nischendasein. Trotz einer insgesamt guten Versorgung mit mobilen Internetzugängen bremst die geringe WLAN-Nutzung die digitale Entwicklung“, bedauert Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Als wesentlichen Grund dafür hat er die “restriktiven gesetzlichen Haftungsregeln” ausgemacht. Die hielten viele potenzielle Hotspot-Betreiber, zum Beispiel Café- oder Restaurant-Besitzer, davon ab, ein derartiges Angebot einzurichten. Das führe zu einer im Vergleich mit anderen Ländern geringen Verfügbarkeit öffentlicher WLAN-Zugänge. Und da wo sie angeboten werden, machten die gesetzlichen Regelungen umständliche Anmeldeprozeduren erforderlich. Das bestätigt die Umfrage zumindest teilweise: Von den Befragten halten 35 Prozent die Einwahl in öffentliche WLAN-Hotspots für zu kompliziert.
Der Umfrage zufolge werden WLAN-Hotspots daher in Hotels – wo die Nutzer ja in der Regel eine gewisse Zeit lang an einem Ort bleiben – am häufigsten genutzt. 88 Prozent der befragten machen dort von der Möglichkeit Gebrauch. Immerhin noch 77 Prozent der WLAN-Nutzer surfen in Cafés und Restaurants, 49 Prozent in öffentlichen Verkehrsmitteln und 41 Prozent auf Flughäfen oder Bahnhöfen.
In öffentlichen Einrichtungen wie Hochschulen oder Bibliotheken surfen 40 Prozent der WLAN-Nutzer und 36 Prozent in Freizeiteinrichtungen. In der Wohnung von Freunden oder Verwandten greifen 76 Prozent via WLAN auf das Internet zu.
Mit dem aktuell in Vorbereitung befindlichen Gesetzentwurf zur sogenannten WLAN-Störerhaftung ist der Bitkom nicht zufrieden. Es sei „mehr als fraglich“, ob er zu einer intensiveren WLAN-Nutzung im öffentlichen Raum beitragen könne. Denn in dem Entwurf werden statt der viel kritisierten Verschlüsselung des Zugangs nun “angemessene Sicherungsmaßnahmen” gefordert.
Bei der Anmeldung in einem öffentlichen WLAN wird es also in Deutschland auch künftig nicht ohne Zugangscodes oder Registrierung gehen. Bitkom-Funktionär Rohleder fordert jedoch: „Es sollte reichen, für die Freischaltung in einem öffentlichen WLAN auf einem Portal die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bestätigen.” Seiner Ansicht nach habe sich dieses einfache Verfahren sich in vergangenen Jahren bewährt.
Tipp der Redaktion: Vor allem die Kabelnetzbetreiber und die Telekom investieren in jüngster Zeit verstärkt in schlüsselfertige, rechtssichere WLAN-Hotspot-Pakete für Hotels, Gastronomiebetriebe oder Kleinfirmen. Doch auch Hardwareanbieter wie TP-Link, D-Link und Lancom verfügen über ein entsprechendes Portfolio. ITespresso gibt daher einen Überblick, wie Firmen mit Publikumsverkehr zum eigenen WLAN-Hotspot kommen können.