Popcorn Time: Anwalt warnt vor neuem, webbasierendem Angebot

Das bisher als Programm für Windows und Mac OS sowie als App für Android und iOS, angebotene Popcorn Time ist nun unter http://popcorninyourbrowser.net auch als Website verfügbar. Daher benötigen Nutzer außer einem gängigen Browser keine weitere Software mehr, um darauf zuzugreifen. Genau das ist dem Berliner Anwalt Johannes von Rüden aber das Gefährliche an dem neuen Angebot.
In den vergangenen Jahren hätten die Abmahnungen dramatisch zugenommen, die auf die Nutzung von Popcorn Time zurückzuführen waren. Die Filmdateien werden bei Popcorn Time dezentral gespeichert und benutzerfreundlich aufbereitet. “Für den Laien ist es nicht mehr möglich, zwischen vermeintlich sicheren und unsicheren Angeboten zu unterschreiben”, erklärt von Rüden. Er befürchtet zudem, dass das neue Angebot in illegale Portale eingebunden wird und Nutzer dann, ohne es zu merken und zu wollen, auf Popcorninyourbrowser.net weitergeleitet werden.
“Damit riskieren sie teure Abmahnungen der Film- und Musikindustrie. Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer verlangt beispielsweise außergerichtlich für das Ansehen eines Films 600 Euro Schadenersatz und 215 Euro Aufwendungsersatz”, so von Rüden in einer Mitteilung.
Wie bei der Software Popcorn Time wartet auch Popcorninyourbrowser.net mit einer übersichtlichen Benutzeroberfläche auf. Wie von legalen Portalen her bekannt werden auch der von mobilen Geräten sehr gut nutzbaren Startseite einige aktuelle Filme vorgeschlagen, weitere lassen sich über eine Eingabemaske komfortabel suchen. Klicken Nutzer einen Film an, lädt er in einem neuen Fenster und beginnt nach einer kurzen Lade- und Aufarbeitungszeit zu laufen.
Laut von Rüden wird die Webseite in Singapur gehostet. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass während des Ansehens des Filmes zugleich auch Teile des Films hochgeladen werden – womit dann möglicherwiese Abmahnungen begründet werden können.
Ende April hatte sich die Motion Picture Association of America (MPAA) vor einem britischen Gericht mit ihrem Verlangen durchgesetzt, Internetprovider dazu verpflichten zu können, das Angebot zu blockieren. Die Macher fühlten dadurch nicht wirklich getroffen: Durch bald verfügbare, komplette Peer-to-Peer-Struktur seien die Sperren quasi unwirksam, teiltn sie damals mit.
