Deutsche Verbraucherschützer kündigen Klage gegen Facebook an
Nachdem Facebook die Ende Februar von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mit einer Abmahnung eingeforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben hat, bereiten die Verbraucherschützer jetzt ein Klage gegen Facebook vor. Das hat übereinstimmenden Medienberichten zufolge ein Sprecher der Verbraucherschutzorganisation gegenüber dpa erklärt. Ausgangspunkt des Streits war die zum 30. Januar erfolgte Änderung der Datenrichtlinie und Nutzungsbedingungen von Facebook.
Die Neuerungen hatte das Verbraucherschutzministerium bereits im Vorfeld kritisiert. Das Unterlassungsverfahren wird auch im Rahmen eines vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) seit 2009 finanziell geförderten Projekts durchgeführt. Der VZBV griff mit seiner Abmahnung Ende Februar dann insgesamt 19 Klauseln an, darunter beispielsweise die zur Klarnamenpflicht. Auch die Verwendung personenbezogener Daten in Verbindung mit Werbung ohne die Einwilligung des Nutzers ist nach Auffassung der Verbraucherschützer rechtswidrig.
Vor allem die Bestimmungen in der Datenrichtlinie seien intransparent. Verbrauchern erschließe sich nicht auf den ersten Blick, wann welche Daten für welche Zwecke verwendet würden. Als besonders problematisch stuft der VZBV die Voreinstellungen im Zusammenhang mit der Privatsphäre, Markierungen und Werbeanzeigen ein. Sie seien nicht datenschutzfreundlich, da zum Beispiel das Auffinden durch externe Suchmaschinen bereits voreingestellt ist.
Facebook greife zudem der Entscheidung seiner Nutzer darüber vor, ob Handlungen wie das “Liken” in Verbindung mit ihrem Namen für Werbung genutzt werden dürfen. Wer das nicht möchte, muss die entsprechende Voreinstellung erst deaktivieren. Aus Sicht des VZBV erfolgt damit keine bewusste Einwilligung in solche Nutzungen.
Ebenfalls Kritik der Verbraucherschützer ruft die Formulierung “Facebook ist und bleibt kostenlos” auf der Startseite des Social Network hervor. Diese Aussage bezeichnet der VZBV als irreführend. “Nutzerinnen und Nutzer zahlen kein Geld für Facebook. Aber Facebook verdient Milliarden Dollar pro Jahr, indem es sämtliche Daten der Nutzer auswertet und diese in Form von personalisierten Werbeplätzen an werbetreibende Unternehmen verkauft. Persönliche Daten werden damit zur Facebook-Währung, auf der das Geschäftsmodell basiert”, erklärte VZBV-Vorstand Klaus Müller dazu im Februar.
Eine bereits im Februar veröffentlichte Studie, die im Auftrag der belgischen Datenschutzbehörde erstellt wurde, kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass Facebooks aktuelle Datenrichtlinie gegen EU-Recht verstößt. Auch hier wird moniert, dass die Privatsphäre-Einstellungen des Social Network zu komplex sind. Nutzer müssten für den Schutz ihrer Privatsphäre zu viele Änderungen vornehmen. Auch wurde Facebooks Umgang mit Anzeigen kritisiert: Nutzer haben demnach zu wenig Einfluss auf die Verwendung ihrer Standortdaten oder ihres Namens für Werbung.
Tipp der Redaktion: Max Schrems war vor drei Jahren Jurastudent in Wien – einer von vielen. Das änderte sich, nachdem er durch seine Klage gegen Facebook bekannt geworden war. Er warf dem Konzern vor, zu emsig Daten zu sammeln. Mit “ Kämpf um deine Daten” hat er jetzt sein erstes Buch vorgelegt – ein Weckruf für alle Internet-Nutzer.