Leistungsschutzrecht: Google soll offenbar 6 Prozent seiner Sucheinnahmen abgeben

Die Verwertungsgesellschaft Media, die sich darum kümmert, das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse mehrerer Verlage durchzusetzen, hat ihre Forderungen gegenüber Google konkretisiert. Wie die Neue Presse Hannover und die Leipziger Volkszeitung berichten, verlangt sie 6 Prozent von Googles in Deutschland erwirtschafteten Umsätzen.
Dem Bericht zufolge geht die VG Media davon aus, dass Google mit seiner Suche in Deutschland 3 bis 5,8 Milliarden Euro einnimmt. Allerdings gab sie nicht an, in welchem Zeitraum. Der pauschale Regelvergütungssatz für Verwertungsgesellschaften liegt bei 10 Prozent des Umsatzes, bei digitalen Verwertungen fällt ein Zuschlag von einem Prozent an. Daher “wollen wir 11 Prozent aller Umsätze, die Google in Deutschland mit dem Betrieb der Suchmaschine erzielt”, so VG-Media-Geschäftsführer Markus Runde gegenüber den beidne Zeitungen. Man begnüge sich jedoch vorerst mit 6 Prozent, da die von der Verwertungsgesellschaft vertretenen Firmen nur knapp die Hälfte der von deutschen Verlage erzielten Seitenabrufe für sich in Anspruch nehmen können.
Bei einem mittleren Umsatz von 4,5 Milliarden Euro immerhin noch 270 Millionen Euro. Anfang Juli wird sich, ob die VG Media diese Forderung durchsetzen kann. Dann wird von der Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten beim Deutschen Patent- und Markenamteine eine Entscheidung erwartet, ob und welche Google-Einnahmen Verlagen aus dem Leistungsschutzrecht zustehen. Ist der Spruch für die Parteien nicht akzeptabel, muss der Streit vor dem Landgericht ausgetragen werden.
Rechtsanwalt Thomas Stadler, einer der Sprecher bei einer Anhörung im Bundestag zum Thema im März, bezweifelt, dass das Leistungsschutzrecht den Verlagen ermöglicht, eine Vergütung von Suchmaschinen wie Google zu erhalten. Er weist zudem darauf hin, dass der von der Neuen Presse und dr Leipziger Volkszeitung veröffentlichte Bericht “inhaltlich verlegerfreundlich verzerrt” sei – gehören doch beide zur Madsack Mediengruppe, die wiederum einer der in der VG Media organisierten Verlagen ist.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger schreibt fest, dass diese das ausschließliche Recht haben, ihre Presseerzeugnis oder Teile davon ein Jahr lang zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Ausnahme sind lediglich einzelne Wörter oder “kleinste Textausschnitte”. Presseerzeugnisse oder Teile davon dürfen von Anbieter von Diensten nur dann zugänglich gemacht und deren Inhalte entsprechend aufbereitet werden, wenn diese nicht gewerblich handeln.
Auslöser des Streits zwischen Verlagen und Suchmaschinenbetreibern war das Angebot Google News. Die VG Media hatte im Namen der von ihr vertretenen Verlage im Juni 2014 eine Beschwerde und Zivilklage auf Grundlage des Leistungsschutzrechts eingereicht. Sie wollte damit verhindern, dass Suchmaschinen Inhalte ohne dafür zu bezahlen in ihren Ergebnissen anzeigen. Nachdem nach Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts jedoch ihre Abrufzahlen einbrachen, stimmten sie der kostenlosen Nutzung zu. Die NetMediaEurope GmbH, die die IT-Magazine ITespresso.de, silicon.de, ZDNet.de, CNET.de und GIZMODO.de betreibt, wird von der VG Media nicht vertreten.
Wie gestern bekannt wurde ist Google mit einigen europäischen Verlagen eine Partnerschaft eingegangen. Ein als “Digital News Initiative” bezeichnetes Programm und mit 150 Millionen Euro ausgetstattes Programm soll sich um die Entwicklung neuer Nachrichtenprodukte kümmern. Zu der Arbeitsgruppe gehören acht Verlage, aus Deutschland sind Die Zeit und die Frankfurter Allgemeine Zeitung dabei.
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