Datenschutzklage: Prozess gegen Facebook beginnt in Wien

Das Wiener Landesgericht für Zivilsachen prüft zunächst die Zulässigkeit der Klage des Jurist Max Schrems. Facebook erkennt die Zuständigkeit der österreichischen Justiz nicht an. Schrems bezeichnet dies als eine Verzögerungstaktik.
Das Landesgericht für Zivilsachen in der österreichischen Hauptstadt Wien hat den Prozess gegen Facebook eröffnet. Der Jurist Max Schrems hatte gegen das Social Network eine Datenschutzklage eingereicht. Dem Österreichischen Rundfunk (ORF) zufolge prüft das Gericht zunächst, ob die österreichische Justiz überhaupt zuständig ist. Genau dies bestreitet nämlich Facebook. Das geht aus einer Pressemitteilung (PDF) der von Schrems gegründeten Initiative Europe versus Facebook hervor.
Da der Internetkonzern allerdings nicht sämtliche Dokumente ins Deutsche übersetzt hat, beendete das Gericht den ersten Prozesstag mit einer Auflage für Facebook. Es müsse innerhalb von drei Wochen alle Unterlagen übersetzen, berichtet oe24.at. Anschließend steht Schrems genauso viel Zeit zu, um auf diese einzugehen. Ein Urteil fällt das Gericht anschließend in schriftlicher Form.
In der heutigen Verhandlung warfen Facebooks Anwälte Schrems vor, die Klage aus finanziellen Interessen und nicht als Verbraucher eingebracht zu haben. “Er lebt dafür, aber nicht davon”, konterte sein Anwalt Wolfram Proksch.
Court hearing in Vienna went well. Facebook's attempt to argue that I am not a consumer seems to have failed.. ;)
— Max Schrems (@maxschrems) 9. April 2015
“In der EU kann eine Person, die nicht beruflich oder gewerblich handelt, eine Klage gegen ein Unternehmen an seinem Heimatsgerichtsstand einbringen – in diesem Fall ist das Wien”, heißt es in der Stellungnahme. Facebook zweifle nicht nur die Zuständigkeit des Gerichts an, sondern auch jede Sammelklagen gegen sich, so der ORF weiter. Solch eine sei nicht möglich, da am europäischen Sitz des Social Network in Irland Sammelklagen gegen die “öffentliche Ordnung” verstoßen.
“Das Vorbringen von Facebook ist ein großartiges Unterhaltungsprogramm für jeden Juristen”, wird Schrems in der Pressemitteilung zitiert. “Teilweise wird leider auch mit etwas skurrilen Unterstellungen gearbeitet. Ich sehe diese Argumente derzeit aber eher als Akt der Verzweiflung, den man nicht ernst nehmen kann. Wenn Facebook rechtlich sinnvolle Argumente hätte, dann müsste man sich diese Ochsentour nicht antun.”
Schrems erwartet, dass das Gericht erst nach der ersten Verhandlung und auch nur schriftlich über seine Zuständigkeit entscheide. Anschließend haben beide Parteien die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Beschwerde einzureichen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung werde wahrscheinlich noch einige Zeit vergehen.
Facebooks Vorgehen bezeichnet Schrems als einen Versuch, das Verfahren zu verzögern. “Das ist eine typische Strategie, weil den meisten Klägern irgendwann das Geld und die Zeit ausgehen. In diesem Fall haben wir wegen der Prozessfinanzierung aber zum Glück einen sehr langen Atem”, ergänzte er.
Datenverwendungsrichtlinie sollen ungültig sein
Das Landgericht Wien hatte bereits Ende August 2014 die Klage an sich zugelassen. Schrems verfolgt das Ziel, dass Facebook in Europa seine Datenverwendungsrichtlinie überarbeitet. Er ist der Ansicht, sie wären ungültig. Außerdem habe das Unternehmen für “viele Arten der Datenverwendung” keine Zustimmung seiner Nutzer eingeholt. Auch die Teilnahme am NSA-Überwachungsprogramm PRISM sowie das Tracking von Internetnutzern auf Webseiten, beispielsweise über den “Gefällt mir”-Button, soll europäisches Recht verletzen.
Sein Ziel von 25.000 Unterstützern für die Sammelklage hatte Schrems Anfang August innerhalb weniger Tage erreicht. Für jeden Kläger fordert er 500 Euro Schadenersatz, was einer Gesamtsumme von 12,5 Millionen Euro entspricht.
Die Unterstützer der Sammelklage tragen jedoch kein Kostenrisiko. Der Rechtsstreit wird durch die Roland ProzessFinanz AG finanziert, die im Erfolgsfall einen Anteil von 20 Prozent erhält.
Tipp der Redaktion: Max Schrems war vor drei Jahren Jurastudent in Wien – einer von vielen. Das änderte sich, nachdem er durch seine Klage gegen Facebook bekannt geworden war. Er warf dem Konzern vor, zu emsig Daten zu sammeln. Mit “Kämpf um deine Daten” hat er jetzt inzwischen sein erstes Buch vorgelegt – ein Weckruf für alle Internet-Nutzer.
Wie oe24.at am Nachmittag berichtet, hat das Gericht Facebook aufgefordert, Unterlagen für den Prozess innerhalb von drei Wochen zu übersetzen. Anschließend steht dem Kläger genauso viel Zeit zu, um auf diese einzugehen. Ein Urteil fällt das Gericht anschließend – frühestens also im Mai – in schriftlicher Form.
In der heutigen Verhandlung warfen Facebooks Anwälte Schrems vor, die Klage aus finanziellen Interessen und nicht als Verbraucher eingebracht zu haben. “Er lebt dafür, aber nicht davon”, konterte sein Anwalt Wolfram Proksch.
Court hearing in Vienna went well. Facebook's attempt to argue that I am not a consumer seems to have failed.. ;)
— Max Schrems (@maxschrems) 9. April 2015
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