Facebooks Nutzungsbedingungen ab 1. Januar 2015 rechtswidrig

MarketingPolitikSoziale NetzwerkeÜberwachung
Facebook (Bild: Facebook / ITespresso)

Facebook-Nutzer werden von dem Sozialen Netzwerk seit gestern mit einer kurzen Benachrichtigung darüber informiert, dass zum 1. Januar eine Aktualisierung der Nutzungsbedingungen und -richtlinien vorgenommen wird. Facebook begründet die Änderungen damit, dass es die Anzeige von Werbung besser auf die Interessen der Nutzer abstimmen will. Nach Ansicht des Anwalts Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke sind die Änderungen aber weitreichender, als es die kleine Notiz zunächst vermuten lässt und ist das Vorgehen von Facebook rechtswidrig.

Facebook will eigener Aussage zufolge den Nutzern helfen, ihre Privatsphäre besser zu schützen. Zu diesem Zweck werden gekürzte Datenschutzbestimmungen und zahlreiche Aufklärungsvideos zur Verfügung gestellt. Im Bereich „Grundlagen zur Privatsphäre“ sollen Nutzer schnell Antworten auf häufig auftretende Fragen finden und erfahren, wie sie festlegen können, welche Kontakte, welche Beiträge sehen. “Offen bleibt allerdings nach wie vor die zentrale Frage, in welcher Form Facebook Nutzerdaten speichert und wie diese Daten intern verwendet und an Dritte weitergegeben werden”, kritisiert Solmecke.

Die Benachrichtigung zu Facebooks Nutzungsbedingungen (Screenshot: ITespresso)

Nutzer, die bereits Zugriff auf Funktionen wie “Freunde in deiner Nähe” haben, werden von Facebook darüber informiert, dass nach der Mitteilung des Standorts beispielsweise Speisekarten von Restaurants in der Nähe oder gezielt Statusmeldungen von Freunden in der Umgebung angezeigt werden. Damit versucht Facebook den Newsfeed der Nutzer weiter zu personalisieren. “Da es sich hier allerdings um höchstpersönliche Informationen handelt, wäre datenschutzrechtlich auch ein gesondertes Einverständnis der Nutzer vonnöten, welches derzeit jedenfalls nicht eingeholt wird”, bemängelt Solmecke.

Auch das Vorgehen bei der Änderung der Nutzungsbedingungen hält der Anwalt zumindest für bedenklich, wenn nicht gar offen rechtswidrig. Nutzer haben eine Woche Zeit, um die geplanten Änderungen zu kommentieren. Die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer bei der Einführung zum Anfang des Jahres 2015 wird nicht eingeholt. “Das ist rechtswidrig”, erklärt Solmecke.

solmecke-christian-wbs-law
Anwalt Christian Solmecke (Bild: Solmecke / WBS Law).

“Damit eine AGB-Änderung wirksam ist, müssen entweder die Nutzer explizit zustimmen oder es müsste sich schon jetzt in den Facebook AGB ein wirksamer Änderungsvorbehalt finden. Eine explizite Zustimmung würde nur dann vorliegen, wenn der Nutzer über eine sogenannte Opt-in-Funktion aufgefordert werden würde den neuen AGB zuzustimmen. Ein Änderungsvorbehalt darf, um wirksam zu sein, nicht pauschal formuliert sein, sondern muss genau darlegen unter welchen Umständen Nutzer mit einer Änderungen rechnen müssen.”

Berechtigte Anlässe hierfür sind dem Anwalt zufolge zum Beispiel eine Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten. Allerdings treffe bei der geplanten Maßnahme keine dieser Umstände zu. Solmecke abschließend: „Somit ist die Änderung nach deutschem Recht illegal und nicht wirksam. Ich gehe davon aus, dass Verbraucherschützer nun entsprechend reagieren und den US-Konzern mit Hilfe eines Klageverfahrens vor deutschen Gerichten zur Einsicht zwingen werden.”

Tipp: Wie gut kennen Sie Soziale Netzwerke? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Lesen Sie auch :
Anklicken um die Biografie des Autors zu lesen  Anklicken um die Biografie des Autors zu verbergen