Politiker fordert Führerschein für Besitzer von Drohnen
Sebastian Frankenberger, der Vorsitzende der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), hält die private, unkontrollierte Nutzung von Drohnen für “sehr problematisch”. Seiner Ansicht nach müssen zudem Fragen im Zusammenhang mit Privatsphäre und Datenschutz stärker in der Gesellschaft diskutiert werden. Frankenberger meldet sich aufgrund des durch eine Drohne provozierten Tumults beim Spiel zwischen Albanien und Serbien im Rahmen der Qualifikation zur nächsten Fußball-Europameisterschaft zu Wort.
Frankenberger betonte in einer Pressemitteilung, dass er Drohnen nicht grundsätzlich als eine negative Erscheinung sehe, könnten sie doch zum Beispiel Rettungskräfte bei Einsätzen in schwierigem Gelände unterstützten oder beim Überwachen von seltenen Arten in größeren Schutzgebieten helfen. Allerdings wünscht er sich eine intensive Diskussion über die private Nutzung von Drohnen. “Diese Diskussion ist längst überfällig. Hier müssen klare Spielregeln vor allem im Bereich der privaten Nutzung her”, so Frankenberger.
Ganz neu ist diese Forderung allerdings nicht. Bereits Ende 2010 hatte die damalige Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) ebenso wie Sprecher der Linkspartei auf rechtliche Probleme beim privaten Einsatz von Drohnen hingewiesen. Anlass war damals nicht zuletzt die Markteinführung des AR.Drone genannten Mini-Helikopters durch die Firma Parrot. Die sorgte auch deshalb für Aufsehen, weil sie sich einfach mit iPhone, iPad oder iPod Touch steuern ließ und mit einem Preis von 300 Euro damals recht günstig war.
Die Ministerin erklärte damals, mit einem Flug über den Garten des Nachbarn begebe man sich in eine rechtliche Grauzone. Und der Blick mit der in der Drohne verbauten Kamera durch ein fremdes Fenster sei auf jeden Fall strafbar. Sie berief sich dabei auf Paragraf 201a StGB, wonach Bildaufnahmen von Personen in Gebäuden ohne deren Einwilligung mit Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bestraft werden können.
Jan Korte, Datenschutzbeauftragter der Linksfraktion, kritisierte damals, dass durch Schnüffeleien in der Nachbarschaft die Privatsphäre weiter eingeschränkt werde. Der zu Hilfe gerufene Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sah jedoch keine Handlungsmöglichkeit, da seine Behörde für Datenschutzprobleme zwischen Privatpersonen nicht zuständig sei. Nachdem die Aufregung über die Weihnachtsfeiertage abgebet war, versandete die Diskussion damals jedoch ergebnislos.
Inzwischen ist die technische Entwicklung weit fortgeschritten und Firmen wie Amazon, Facebook, Google aber auch die Deutsche Post beschäftigen sich mit der kommerziellen Nutzung von Drohnen. Ein weiterer Schub ist durch das Dronecode genannte Open-Source-Projekt zu erwarten, dass kürzlich die Arbeit aufgenommen hat.
Angesichts dieser Entwicklungen bringt Frankenberger einen Führerschein für die Nutzung von Drohnen ins Gespräch: “Nur so kann gewährleistet werden, dass die Nutzer ordentlich mit den Geräten umgehen. Bisher darf jeder Drohnen unter 25 Kilogramm fliegen, auch wenn er keinerlei Ahnung vom Luftverkehr hat. In Deutschland braucht man doch für alles Mögliche einen Schein. Wieso gilt das nicht auch für das Steuern von Drohnen?”