Trotz Verbot macht Uber weiter

Das Landgericht Franktfurt hat aufgrund einer Klage der Taxi Deutschland Servicegesellschaft entschieden, dass das amerikanische Unternehmen Uber über seine App Uber und UberPop ab sofort keine Fahrdienstleistungen vermitteln darf. Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu 250.000 Euro Strafe pro Fahrt.
Das Unternehmen kann gegen die Verfügung in Berufung gehen. Aufgrund der Dringlichkeit des Antrags sei die Verfügung ohne mündliche Anhörung bereits am Donnerstag ergangen. Die niederländische Vertretung von Uber muss für die Verfahrenskosten aufkommen.
Das Landgericht Frankfurt unterstellt Uber zusätzlich unlauteren Wettbewerb. Trotz einer Abmahnung hat das Unternehmen bislang keine Unterlassungserklärung abgegeben. Somit bestehe Wiederholungsgefahr, womit die die einstweilige Verfügung begründet sei. Uber sagte der der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, es werde “diese Entscheidung angreifen und unsere Rechte mit Nachdruck verteidigen.” Die Verfügung sei “zu Unrecht erlassen” worden, der Betrieb werde fortgesetzt.
Die Verfügung sieht aber eine Ausnahme vor. Beförderungen, bei denen das Entgelt nicht die Gesamtkosten übersteigt, sind von der Regel ausgenommen. Allerdings geht das auch aus dem Personenbeförderungsgesetz vor, das die Grundlage des Urteils gegen Uber ist.
Einzelne Städte hatten den Dienst bereits verboten – darunter auch Berlin. Uber wollte gegen die Verfügung in Berlin Berufung einlegen und hat daher auch dort den Betrieb fortgeführt.
Das Start-up aus San Francisco vermittelt mit seinen Apps zwischen Fahrern und Personen. Weil sich die privaten Fahrer gegenüber Taxifirmen Kosten für Lizenzen und Versicherungen sowie auch technische Standards sparen, können die Fahrten deutlich günstiger angeboten werden.
In Deutschland war der Dienst bislang in den Metropolen Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf und Frankfurt verfügbar. Weltweit operiert Uber nach eigenen Angaben in mehr als 200 Städten.
Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland eG, begrüßte die Entscheidung: “Im PBefG sind Fahrer- und Verbraucherschutz geregelt. Das kann kein noch so neoliberales Unternehmen einfach aushebeln.” Er findet deutliche Worte zu dem Geschäftsmodell: “Uber kassiert, ohne zu investieren, und übernimmt keinerlei Verantwortung: Fahrer werden nicht kontrolliert, und sie sind weder sozialversichert noch erhalten sie feste Löhne. Fahrzeuge sind für die Beförderung weder zugelassen noch versichert, Fahrgäste verlieren alle wichtigen Schutzmechanismen. Zudem entgehen dem Staat alle Steuern.”
[mit Material von Martin Schindler, silicon.de]
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