Qualcomm verliert Rechtsstreit um Markennamen Smartbook

Der Bundesgerichtshof hat die von Qualcomm 2009 beantragte Löschung der Marken “smartbook” und “smartbook for smart people” abgelehnt. Damit unterliegt der Chip-Hersteller nach in einem vier Jahre dauernden Rechtsstreit der Smartbook AG aus Offenburg. Das hat deren anwaltliche Vertretung, die Anwaltssozietät Clifford Chance, heute mitgeteilt.

Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte bereits im Februar 2012 der von Qualcomm beantragten Löschung widersprochen. Auf diese Entscheidung berief sich auch der Bundesgerichtshof. Ein Parallelverfahren zur europäischen Markenanmeldung läuft derzeit noch beim Gericht der Europäischen Union. Die mündliche Verhandlung fand bereits am 4. September statt, mit einer Urteilsverkündung ist in Kürze zu rechnen.
Qualcomm und Freescale hatten Ende Mai 2009 gemeinsam mit ein Konzept für eine Kategorie mobiler Systeme vorgestellt, die sie als “Smartbooks” im Markt etablieren wollten. Den Namen wählten sie, da er sich aus ihrer Sicht als Kombination aus den Begriffen Smartphone und Netbook für die neue Geräteklasse anbot. Die Geräte sollten sich dadurch auszeichnen, dass sie leichter und günstiger sind als Netbooks und mit einem ARM-Prozessor und Linux statt einer Intel Atom-CPU und Windows arbeiten. Als weitere Kernmerkmale sah Qualcomm lange Akkulaufzeiten und die kontinuierliche Online-Verbindung vor – so wie das jetzt auch bei den Chromebooks vorgesehen ist.
Allerdings war unter anderem in Deutschland die Marke Smartbook schon vergeben. Unter ihr hatte mindestens seit 2004 die Issam Vertriebsgesellschaft Notebooks verkauft. Nach deren Insolvenz ging daraus die Smartbook AG hervor, die seit dem Frühjahr 2011 unter der Marke nicht nur Notebooks, sondern auch Android-Tablets anbot.
