TAL-Entgelte: Vorschläge der Bundesnetzagentur stoßen auf Widerstand

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Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, was ihrer Ansicht nach die Deutsche Telekom ab 1. Juli von Mitbewerbern für die Nutzung der Teilnehmeranschlussleitung verlangen darf: Zwar wird demnach die Gebühr für den Zugang zum Kabelverzweiger 38 Cent günstiger, dafür fällt die TAL-Miete um 11 Cent höher aus.

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Die Pläne der Bundesnetzagentur sehen vor, dass die Deutsche Telekom von ihren Wettbewerbern ab 1. Juli monatlich 10,19 Euro für die Anmietung der TAL am Hauptverteiler verlangen darf. Derzeit liegt der Betrag bei 10,08 Euro im Monat. Für den Zugang zur TAL an einem Verteilerkasten darf die Telekom ihren Wettbewerbern dagegen künftig monatlich noch 6,79 Euro statt bisher 7,17 Euro in Rechnung stellen.

Die Änderungen seien das Ergebnis der Ermittlung aktueller Wiederbeschaffungskosten. Mit ihnen sollen Anreize für Investitionen in moderne Telekommunikationsnetze geschaffen werden. “Infolge des günstigeren Entgelts für die letzte Meile ab dem Kabelverzweiger und des größeren preislichen Abstands zur Hauptverteiler-TAL ist es für Wettbewerber künftig attraktiver, Kabelverzweiger zu erschließen und damit den Breitbandausbau in Deutschland weiter mit voranzutreiben”, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

“Die wirklich wichtigen Zahlen unterschlagen”

Der VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V.) hat die Bundesnetzagentur für ihre Vorschläge dagegen bereits kritisiert. Nach Ansicht des Verbandes werde der Breitbandausbau mit “zusätzlichen Kosten in Millionenhöhe” belastet. VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner erklärt gegenüber ITespresso, die Bundesnetzagentur habe in ihrer Pressemitteilung die “wirklich wichtigen Zahlen” einfach unterschlagen. Zu den “wirklich wichtigen Zahlen” gehört seiner Meinung nach das Entgelt für die Strecke vom Hauptverteiler (HVT) bis zum Kabelverzweiger (KVZ): Das steigt von 2,91 auf 3,40 Euro. Allerdings sinkt es vom KVZ bis zum Endkunden von 7,17 auf 6,79 Euro.

“Die investierenden Unternehmen verlieren durch die Entscheidung, die Miete für die Teilnehmeranschlussleitung vom Hauptverteiler bis zum Kabelverzweiger um 49 Cent zu erhöhen, Millionen Euro. Anreize werden nicht ausreichend gesetzt. Die Telekom gewinnt Millionen für ihren eigenen Breitbandausbau in den ohnehin bereits gut versorgten wettbewerbsintensiven Regionen, wo dieses TAL-Stück besonders wichtig ist. Für die Kunden auf dem Land und für die ambitionierten Breitband-Ziele der Bundesregierung ist dies ein ganz schwarzer Tag”, so das VATM-Präsident Peer Knauer in einer Pressemitteilung.

Der VATM begründet seien Berechnungen damit, dass die Preiserhöhung für die am Hauptverteiler angemieteten TAL-Anschlüsse mehr als neun Millionen Fälle betreffe, die winzige Senkung dagegen nur für rund 140.000 gemietete TALs am KVZ zugutekomme. Das bedeutet laut VATM “eine drastische Belastung des Wettbewerbs und der Infrastrukturinvestoren in Höhe von rund 37 Millionen Euro”. Da praktisch alle ausbauenden Unternehmen auch auf die Hauptverteiler angewiesen seien, werde deren Investitionskraft weiter geschwächt.

Gegenargumente der Bundesnetzagentur

Ein Sprecher der Bundesnetzagentur räumt gegenüber ITespresso auf Anfrage zwar ein, dass in der Pressemitteilung nicht alle Zahlen genannt worden seien, begründet das aber mit der Praxis der vergangenen Jahre. Die Kritik des VATM, dass die neuen Entgelte den Breitbandausbau bremsten, weist er dagegen zurück.

Ein wesentliches, neues Element sei in den aktuellen Vorschlägen nämlich, dass die Laufzeit von zwei auf drei Jahre verlängert werde. Dadurch entstehe Planungssicherheit, was ein Anreiz für ausbauende Unternehmen sein soll, sich mit ihren Glasfasernetzen bis zum KVZ vorzuarbeiten – also näher an die Kunden heran, was diesen letztendlich mehr echte Breitbandgeschwindigkeit bringe.

Mitarbeiter der Telekom bei Arbeiten an einem Kabelverzweiger (Bild: Deutsche Telekom)
Mitarbeiter der Telekom bei Arbeiten an einem Kabelverzweiger (Bild: Deutsche Telekom).

Indem die Bundesnetzagentur die TAL am KVZ für die Telekom-Wettbewerber günstiger macht und gleichzeitig die Laufzeit verlängert, soll also ein Anreiz geschaffen werden, statt der nun teureren Hauptverteiler verstärkt die günstiger gewordenen Kabelverzweiger zu nutzen. Durch die längere Laufzeit soll die Kosten-Nutzen-Rechnung für die dafür erforderlichen Ausbauarbeiten auf eine andere Grundlage gestellt werden – was es unter Umständen erforderlich machen kann, dass die Telekom-Wettbewerber ihre Geschäftsmodelle anpassen.

Als Beispiel für ein Unternehmen, das sich im Sinne der Bundesnetzagentur um den Breitbandausbau bemüht, nennt der Sprecher im Gespräch mit ITespresso die norddeutsche EWE Tel. Der Anbieter hat erst kürzlich seine Ausbaupläne präzisiert. Kein Unternehmen habe so viele KVZ-TALs gemietet wie die Norddeutschen. Letztendlich sei die Kalkulation des VATM also verfrüht: Sie könne zwar so für die aktuellen Verhältnisse aufgestellt werden, ob die neuen Vorschläge aber tatsächlich zu Mehrkosten für die Telekom-Wettbewerber führen, hänge aber eben auch davon ab, wie sie auf die Neuregelung reagierten.

Weitere Entgelt-Vorschläge der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat heute außerdem auch neue Entgelte für den Zugang von Wettbewerbern zur Anschlussinfrastruktur der Telekom bekannt gegeben. Das monatliche Überlassungsentgelt für einen Einbauplatz in einem Kabelverzweiger, in den auch aktive Technik eingebaut werden kann, soll künftig 107,23 Euro statt bisher 132,42 Euro betragen. Diesen Preis teilen sich dann sämtlichen Nutzern eines Multifunktionsgehäuses – einschließlich der Telekom. Ein Wettbewerber alleine muss also maximal die Hälfte des Betrags entrichten.

Wettbewerber, die für die Anbindung eines Kabelverzweigers auf ein Kabelleerrohr der Telekom zurückgreifen, sollen dafür wie bisher monatlich 9 Cent pro Meter bezahlen. Die Anbindung eines Kabelverzweigers mit unbeschalteter Glasfaser soll künftig 66,75 Euro statt bisher 69,22 Euro pro Monat kosten.

Die beiden Entscheidungsentwürfe werden am 10. April 2013 im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Die Betroffenen können dann bis zum 24. April 2013 schriftlich dazu Stellung nehmen. Es ist zu erwarten, dass die in VATM und Breko organisierten Telekom-Mitbewerber die Entgelte wie eigentlich immer als zu hoch kritisieren werden. Dennoch werden die Entwürfe wohl anschließend der EU-Kommission vorgelegt. Äußert die keine ernsthaften Bedenken, können sie zum 1. Juli 2013 in Kraft treten.

Eine Infografik des Bundesverband Glasfaseranschluss e. V. (BUGLAS) verdeutlicht die Entwicklung der Entgelte für den Zugang am Hauptverteiler (HVT-TAL) und am Kabelverzweiger (KVZ-TAL) seit 1998 (Grafik: BUGLAS).
Eine Infografik des Bundesverband Glasfaseranschluss e. V. (BUGLAS) verdeutlicht die Entwicklung der Entgelte für den Zugang am Hauptverteiler (HVT-TAL) und am Kabelverzweiger (KVZ-TAL) seit 1998 (Grafik: BUGLAS).

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