Google Books: Google einigt sich mit US-Verlagen

Die Association of American Publishers (AAP) und Google haben ihren Streit um die Nutzung digitalisierter Bücher durch einen Vergleich beigelegt. Google hat dabei offenbar seine bisher vertretene Position aufgegeben, aufgrund amerikanischer Copyright-Gesetze grundsätzlich zu einer angemessenen Nutzung (Fair Use) berechtigt zu sein.
“Der Vergleich erkennt die Rechte und Interessen der Copyright-Inhaber an”, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme. “Die US-Verleger können wählen, ob sie ihre von Google für sein Bibliotheksprojekt digitalisierten Bücher und Zeitschriften verfügbar machen oder entfernen wollen.” Unabhängig von dieser Einigung können die Verlage mit Google individuelle Vereinbarungen über die Nutzung anderer digitaler Werke treffen.
Google hatte über 20 Millionen in Bibliotheken eingestellte Publikationen gescannt, um mit “Google Books” eine universelle digitale Bibliothek zu schaffen. Es war dabei von der Annahme ausgegangen, dass die Indexierung und ausschnittweise Darstellung unter Copyright stehender Werke als angemessene Nutzung zulässig ist, und keiner besonderen Erlaubnis bedarfe.
Das sahen die US-Verlege anders. Ein besonderer Streitpunkt war in den rechtlichen Auseinandersetzungen, wie Google mit Büchern umgehen darf, die zwar vergriffen, aber noch urheberrechtlich geschützt sind. Aufgrund der langen Schutzfristen stellt sich zunehmend das Problem der “verwaisten Werke” – Bücher, deren Rechteinhaber nicht oder nur mit hohem Aufwand zu ermitteln sind. Auf dieses Problem geht der aktuelle Vergleich gar nicht erst ein.
Einen früherer Vergleich, den Google mit der amerikanischen Authors Guild und dem Verlegerverband AAP ausgehandelt hatte, wurde im vergangenen Jahr von einem Bezirksgericht im US-Bundesstaat New York gekippt. Der jetzt neu ausgehandelte Vergleich bedarf keiner solchen gerichtlichen Zustimmung.
Der Vergleich sieht vor, dass Google bis zu 20 Prozent des Textes in seiner Suche anzeigen kann. Google erhält außerdem die Erlaubnis, die Bücher und Periodika über Google Play zu verkaufen. Weitere Einzelheiten zum Vergleich wurden nicht genannt. Grundlegende Streitfragen wurden offenbar nicht gelöst, sondern einfach ausgeklammert.
“Hinsichtlich der Frage, was als angemessene Nutzung anzusehen ist, stimmen wir darin überein, dass wir nicht übereinstimmen”, sagte ein Sprecher des Verlegerverbands. “Wir konnten das hinter uns lassen und geschäftliche Beziehungen aufnehmen. Haben wir eine universelle Definition von ‘Fair Use’ gefunden? Nein.”
Der Rechtsstreit zwischen Google und der Authors Guild geht dagegen weiter. “Google profitiert weiterhin von seiner Nutzung unter Copyright stehender Bücher ohne Rücksicht auf die Rechte der Autoren”, erklärt der Autorenverband. “Wir führen unsere Sammelklage im Namen der US-Autoren weiter.”
[mit Material von Greg Sandoval, News.com]
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