Bundesverfassungsgericht schiebt Preisansagepflicht für Call-by-Call auf

PolitikRecht

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit einer einstweiligen Anordnung entschieden, dass die durch die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes eingeführte Preisansagepflicht bei Call-by-Call-Gesprächen nicht vor dem 1. August 2012 in Kraft tritt. Das hat das Gericht heute in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.

In seiner derzeit geltenden Fassung schreibt das Telekommunikationsgesetz vor, dass vor Beginn eines Telefongesprächs lediglich bei sogenannten Premium-Diensten über die anfallenden Entgelte informiert wird. Am 9. Februar hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, mit dem die Preisansagepflicht auch auf Call-by-Call-Gespräche ausgeweitet wird. Anbieter sollen demnach vor Beginn eines Gesprächs über den geltenden Tarif informieren. Im Falle eines Tarifwechsels während eines laufenden Gesprächs muss der Kunde hierüber aufgeklärt werden.

Der Bundespräsident hat das Gesetz am 3. Mai 2012 ausgefertigt. Die Neuregelung soll einen Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Dagegen hat ein Anbieter von Call-by-Call-Gesprächen bereits im Februar Verfassungsbeschwerde erhobenen. Mit einem gleichzeitig gestellten Eilantrag wollte er seine Grundrechte auf freie Berufsausübung, auf Eigentum und auf wirtschaftliche Handlungsfreiheit schützen, die er dadurch verletzt sah, dass die Preisansagepflicht ohne Übergangsfrist in Kraft treten soll.

Eine Implementierung der vorgeschriebenen Preisansagen sei ihm bis zu dem zu erwartenden Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht möglich. Die Pflicht zur Preisansage vor Beginn eines Gesprächs könne er frühestens Ende März 2012 erfüllen, die zur Ansage vor einem Tarifwechsel frühestens im August 2012.

Der Eilantrag hatte jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht in seinen wichtigsten Teilen Erfolg. Die Entscheidung der Richter ist im Hinblick auf die unmittelbar bevorstehende Verkündung des Gesetzes zunächst ohne Begründung ergangen. Die der einstweiligen Anordnung zugrunde liegenden Erwägungen sollen später mitgeteilt werden.

“Wir sind froh, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Einschätzung teilt und uns ausreichend Zeit für die technische Umsetzung und Einführung der Tarifansage gibt”, hat Oliver Rockstein, Geschäftsführer von Tele2 Deutschland, dem beschwerdeführenden Unternehmen, in einer Pressemitteilung mitgeteilt. Man wolle sich damit auf keinen Fall gegen den Verbraucherschutz wenden. “Tele2 hält eine Verbesserung des Verbraucherschutzes im Call-by-Call für sehr sinnvoll. Die Anbieter brauchen einfach genug Zeit für die technische Umsetzung”, so Rockstein weiter.

Lesen Sie auch :
Anklicken um die Biografie des Autors zu lesen  Anklicken um die Biografie des Autors zu verbergen