Gericht bestätigt Urteil zum »Gefällt mir«-Button

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So hatte Ende März bereits das Landgericht Berlin geurteilt. Im Beschwerdeverfahren schloss sich nun das Kammergericht Berlin dieser Meinung an und erklärte, der Button sei wettbewerbsrechtlich unbedenklich. Es würden zwar Daten an Facebook übertragen, was durchaus ein Verstoß gegen den Paragraphen 13 des Telemediengesetzes sein könne, so das Gericht. Doch der Marktauftritt eines Konkurrenten sei durch diese Weiterleitung nicht unmittelbar betroffen, weshalb er keine Unterlassung verlangen könne.

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