Telekom muss Restguthaben alter Telefonkarten erstatten
Bis Mitte 1998 wurden Telefonkarten der ersten Generation verkauft, die keine befristete Laufzeit hatten. Die durfte die Telekom laut einem BGH-Urteil von 2001 nicht einfach sperren, weshalb man ein Umtauschverfahren einführte. Das wurde allerdings immer mehr eingeschränkt, bis im Herbst 2007 der Umtausch von Telefonkarten der ersten Generation generell abgehnt wurde mit der Begründung, die Ansprüche seien verjährt. Dagegen klagte eine Frau, die laut einer dpa-Meldung noch 3668 Karten mit einem Restguthaben im Wert von 17 633 Euro besaß.
Wollte sie zunächst die Karten umgetauscht haben, so änderte sie ihr Klagebegehren im Laufe des Prozesses auf die Erstattung des Restguthabens. Das OLG Köln gab ihr Recht und betonte explizit, das die Ansprüche nicht verjährt seien. Laut den Rechtsanwälten Meilicke Hoffmann & Partner, die die Frau vor Gericht vertreten hatten, hat die Telekom bereits angekündigt, in Revision gehen zu wollen. (Daniel Dubsky)