Verfassungsgericht prüft Datenweitergabe an andere Länder
Die Verfassungsbeschwerde wurde bereits am 23. März eingereicht, wie Patrick Breyer, einer der beiden Beschwerdeführer, jetzt auf seiner Website mitteilt. In der 93-seitigen Beschwerdeschrift wird das Abkommen vom 23. November 2001, dem Deutschland im vergangenen Jahr beitrat, als verfassungswidrig bezeichnet, da es den Bundesbürgern keinerlei Schutz vor einer Verletzung der Menschenrechte im Ausland biete. Auf Anforderung eines der 25 Vertragsstaaten müsste die deutsche Polizei etwa Computer beschlagnahmen oder Telefonverbindungen aufzeichnen und die Daten weitergeben. Was damit im Ausland geschehe, unterliege nicht der Aufsicht unabhängiger Datenschutzbeauftragter – dort könnten die Daten auf Vorrat gespeichert und zweckentfremdet werden.
Besonders scharf kritisiert man die Zusammenarbeit mit den USA. Die seien beim Schutz der Grundrechte anderer Staatsangehöriger eher ein Entwicklungsland. Jede deutsche Auslieferung von Informationen über Europäer stelle eine »Beihilfe zu nachfolgenden Verletzungen ihrer Menschenrechte« dar.
Mit der Beschwerde will man nun erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht eine Zusammenarbeit mit Staaten ohne gleichwertigen Datenschutz verbietet. (Daniel Dubsky)