Warnung: Nutzung von alten Schnurlos-Telefonen führt zu Geldstrafen
Betroffen sind Geräte des CT1+- und CT2-Standards. Ab dem Januar 2009 dürfen sie nicht mehr benutzt werden. Stattdessen sollten Schnurlos-Freunde, Telefone mit dem DECT-Standard hernehmen. Der Bundesverband Informationswirtschaft Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) hat heute ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzung der älteren Geräte von der Bundesregierung abgestraft wird. Benutzer müssen dabei die Kosten für die Ermittlung der Störungsquelle tragen.
Der CT1+ und CT2-Standard waren von Anfang an als Übergangslösung gedacht. Der Frequenzbereich wird deswegen ab dem nächsten Jahr für andere Mobilfunktechnologien genutzt. Im Gegensatz zum DECT-Netzwerk (1880-1900 MHz) funken die beiden anderen Verbindungsprotokolle im 885-887, 930-932 oder 864-868 MHz Frequenzbereich. Manche gewieften Händler haben CT1 und 2 Geräte in den letzten Jahren als besonders strahlungsarm angepriesen und wollten so den Absatz ankurbeln.
Sie erkennen ein entsprechendes Gerät meistens anhand der technischen Details in der Bedienungsanleitung. Ist irgendwo ein Hinweis auf CT1+, CT2 oder die Frequenzbereiche 885-887, 930-932 oder 864-868 MHz enthalten, dürfen sie das Gerät ab dem nächsten Januar nicht mehr benutzen. (Maxim Roubintchik)