Rückgaberecht bei Online-Kauf: Deutlicher Hinweis für Kunden

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Darin werde deutlicher als bisher festgelegt, wann die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt, erläutert Oliver Claas vom Bundesverband des Deutschen Versandhandels in Frankfurt.
In der Vergangenheit hatte es eine Reihe von Prozessen um den bisher geltenden Mustertext gegeben. Rechtsanwälte hätten im Auftrag von Online-Händlern Konkurrenten abgemahnt, die den umstrittenen Text verwendeten, sagt Claas. “Das geht natürlich nicht an, dass sich ein Händler, der an den per Verordnung festgelegten Text hält, auch noch abgemahnt wird.”

Kunden haben das Recht, sich online bestellte Ware in Ruhe zu Hause anzuschauen. Binnen 14 Tagen können sie dann von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, vom Vertrag zurücktreten und die Sachen zurückschicken. Die Frist soll künftig beginnen, sobald der Kunde den Text der Widerrufsbelehrung erhalten hat.

Der Versandhandels-Verband fordert allerdings, dass die Widerrufsbelehrung nicht nur in einer Verordnung, sondern schnellstmöglich per Gesetz geregelt wird. Dort solle dann auch klar geklärt sein, wer bei Ausübung des Widerrufsrechts die Hinsendekosten für die Ware tragen muss. Auch dazu gebe es widersprüchliche Gerichtsurteile, sagte Claas. (dpa/mr)

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