Online-Shopping: Vorsicht beim Warenumtausch

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Beim Online-Shopping gibt es viele Fallstricke, und die haben teilweise auch mit Bürokratie im Nicht-Online-Business zu tun, erklärt Finanztest in seiner neuen Ausgabe. Zwar habe man als Verbraucher viele Rechte beim Internet-Kauf, doch das könne manchmal nach hinten losgehen.

Zwar dürfen Kunden bei Lieferung defekter Ware nicht mit Kosten belastet werden und können innerhalb von 14 Tagen die Ware umtauschen, doch trotzdem könne man nicht jedes Paket einfach unfrei zurückschicken. Tipp von Finanztest: Man solle erst einmal Kontakt mit dem Verkäufer der Ware aufnehmen, bevor die üblichen menschlichen Fehler ein Hin- und Herschicken der Ware samt kostenpflichtiger Einlagerung in der Postsammelstelle verursachen.

Zudem solle man für mögliche Rechtsstreitigkeiten alle E-Mails rund um den Bestellvorgang speichern und sich auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen absichern, bevor sie der Anbieter nachträglich verändern könne.

Das Finanzmagazin der Stiftung Warentest zählt zudem genau auf, welche Rechte der Online-Shopper hat – und was er beachten muss, um seine Rechte einfordern zu können. (mk)

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