Urteil: eBay-Schnäppchenjäger sind keine Hehler

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Gute Nachrichten für Schnäppchenjäger: Wer, ohne es zu wissen, gestohlene Waren erwirbt, macht sich nicht automatisch strafbar. Das entschied das Landgericht Karlsruhe und kassierte ein Urteil des Amtsgerichts Pforzheim. Dieses hatte im Juli einen Internet-Nutzer zu einer Strafe von 1200 Euro verurteilt, weil er ein Navigationssystem für 670 Euro erworben hatte, das im Handel mehr als 2000 Euro gekostet hätte.

Wie sich später herausstellte, handelte es sich um Diebesgut. Allein aus dem niedrigen Kaufpreis könne man allerdings nicht schließen, dass der Käufer davon ausgehe, gestohlene Ware zu erhalten, begründete das LG Karlsruhe seine Entscheidung. (dd/mr)

Bild: eBay

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