Grundsatzurteil zu Online-Musikvertrieb

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Die in den 80ern und 90ern, wenn auch nur national mit etwa 1,5 Millionen verkaufter Alben, erfolgreiche dänische Popband Dodo and the Dodos setzte sich auch in der Revision gegen ihren Distributor SonyBMG durch.

Der Konzern hatte ohne schriftliches Einverständnis der Musiker deren Songs per Download verkauft ? und zwar zu den selben Konditionen wie im Tonträgergeschäft. Das bedeutet unter anderem Abzüge für Herstellung, Transport und Transportschäden, wie in der guten alten Zeit der schwarzen Rillenscheiben.

Jetzt müssen die Vertriebsdetails neu verhandelt werden. Die Gerichtsentscheidung aus Kopenhagen dürfte nach Einschätzung von Branchenbeobachtern von internationale Folgen haben. [fe]

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Autor: fritz