Acer bemüht Gerichte gegen Urheberrechts-Nachzahlungen

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Urheberrechtsabgaben wie in Deutschland, wo gleich mehrere Verwertungsgesellschaften im Namen von Autoren Gelder für Geräte von den Herstellern einziehen, sind anderswo kaum üblich. Acer-Deutschland-Chef Oliver Ahrens hatte dies in einem Kommentar auf “IT im Unternehmen” schon vor zwei Jahren als Wettbewerbsnachteil für Deutschland bezeichnet.

Nach langem Streit zwischen dem taiwanischen Hersteller und den Verwertern hat das Deutsche Patent- und Markenamt als Streitschlichter einen Einigungsvorschlag vorgelegt. Diesen will Acer nicht akzeptieren: Man will sich “mit juristischen Mitteln gegen eine drohende Urheberrechtsabgabe für die Jahre 2002 bis 2005 wehren”, erklärt Ahrens nun gegenüber Euro am Sonntag.

Nach dem Schlichterspuch des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) sollten die PC-Hersteller für Computer, die sie zwischen 2002 und 2005 verkauft haben, eine Urheberrechtsabgabe von 15 Euro plus Mehrwertsteuer pro PC an die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zahlen.

Weil die Hersteller die Millionenzahlungen gar nicht absehen könnten, hätten sie auch keine Rückstellungen gebildet. “Es gab von 2002 bis 2004 keinerlei konkrete Aufforderung zur Meldung der verkauften PC-Einheiten oder gar eine Zahlungsaufforderung”, erklärt Ahrens. Andere Hersteller werden sich ebenfalls gegen diese Entscheidung wenden, berichtet die Zeitung. (mk)

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