Rückgabe von Software ist möglich, solange keine Versiegelung geöffnet wurde
Bestimmte Rückgaberechte regeln eindeutig, wann und wie Software zurückgegeben werden kann
Wer Software bestellt, sollte den Inhalt des Päckchens genau kontrollieren, bevor er die Versiegelung öffnet. Dann scheidet nämlich eine Rückgabe aus. Das Rückgabe-Privileg bei so genannten Fernabsatzgeschäften (Verträge per Brief, E-Mail, Telefax oder Internet) gilt ohnehin nur für Verbraucher. Bestellt man versehentlich die falsche Software und stellt sich das beim ersten Nutzungsversuch heraus, kann man den Kaufvertrag aber immer noch wegen Irrtums anfechten (§ 119 BGB). Von einer Software- CD darf man eine Sicherungskopie machen. Verkaufen darf man diese natürlich nur zusammen mit der Original-Software, und das Programm muss komplett deinstalliert sein.
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