BGH-Urteil: Haftung für Forenbeiträge

PolitikRecht

Das Rechtsproblem “Haftung für Forenbeiträge” war bisher heiß umstritten und wurde von den Oberlandesgerichten in Deutschland unterschiedlich beurteilt. Nun sieht der Bundesgerichtshof (BGH) Betreiber von Webforen für dort eingestellte ehrverletzende Inhalte in der Verantwortung, sobald sie davon Kenntnis haben. Dies entschied der 6. Zivilsenat des obersten Gerichts (Az. VI ZR 101/06).

Wird durch einen Forenbeitrag ein Dritter in seinen Rechten verletzt, hat dieser demnach gegen den Forenanbieter Anspruch auf Unterlassung des rechtswidrigen Postings. Er wird also als so genannter “Störer” voll in die Haftung genommen. Dies gilt dem Urteil zufolge auch dann, wenn der eigentliche Urheber des rechtsverletzenden Inhalts bekannt ist.

Einem Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Forums steht auch nicht entgegen, dass der beanstandete Beitrag in ein so genanntes Meinungsforum eingestellt worden ist.

Die Entscheidung liegt noch nicht gedruckt vor. (bwi)

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